Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist
unzufrieden mit dem Verhalten der Einzelhändler bei
Gewährleistungsansprüchen von Kunden. Für eine am Montag in Berlin
vorgestellte Fallstudie hatten Tester in 550 Filialen der
Handelsketten Obi, Aldi Nord, Aldi Süd, Media Markt und Real
versucht, eine Gewährleistung geltend zu machen.
Berlin (dapd). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist
unzufrieden mit dem Verhalten der Einzelhändler bei
Gewährleistungsansprüchen von Kunden. Für eine am Montag in Berlin
vorgestellte Fallstudie hatten Tester in 550 Filialen der
Handelsketten Obi, Aldi Nord, Aldi Süd, Media Markt und Real
versucht, eine Gewährleistung geltend zu machen. Dabei wurden bei
Aldi Nord mehr als 90 Prozent der Ansprüche nicht anerkannt, beim
Test-Besten Real waren es 42 Prozent.
„Nach meiner Meinung ist es nicht zulässig, was die Einzelhändler
da machen“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen der dapd. Mit dem
häufigen Verweis auf die Herstellergarantie bürde der Handel dem
Kunden die Arbeit und die Kosten auf. Kunden haben das gesetzliche
Recht auf eine Gewährleistung beim Verkäufer. Dieser muss ein
mangelhaftes Produkt austauschen oder reparieren und – wenn das
nicht möglich ist – den Preis mindern oder den Kaufbetrag ganz
zurückerstatten. Dagegen sind die Hersteller bei der Gewährung einer
Garantie deutlich freier und können diese an Bedingungen knüpfen.
(Zusammenfassung bis 1900, 30 Zeilen)
dapd.djn/T2012092450162/rad/hoe
(Berlin)