Die Fastfood-Ketten McDonald’s und Burger King
verstoßen mit ihrer Werbung im Internet angeblich gegen das
Wettbewerbsrecht. Im Ergebnis von Recherchen des ZDF-Magazins „Wiso“
habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die beiden
Unternehmen zur Unterzeichnung von strafbewehrten
Unterlassungserklärungen aufgefordert, teilte das ZDF am Montag mit.

Mainz (dapd). Die Fastfood-Ketten McDonald’s und Burger King
verstoßen mit ihrer Werbung im Internet angeblich gegen das
Wettbewerbsrecht. Im Ergebnis von Recherchen des ZDF-Magazins „Wiso“
habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die beiden
Unternehmen zur Unterzeichnung von strafbewehrten
Unterlassungserklärungen aufgefordert, teilte das ZDF am Montag mit.

Die Verbraucherschützer hätten unter anderem unvollständige
Angaben in Zutatenlisten im Internet bemängelt. Außerdem hätten sie
Aussagen beider Ketten abgemahnt, wonach ihre Burger aus reinem
Rindfleisch bestünden und keine Zusatzstoffe wie
Geschmacksverstärker oder Bindemittel enthielten. Der vzbv werte die
Versprechen als „unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten“,
weil diese Zusätze laut der Vorgaben des Lebensmittelbuchs überhaupt
nicht zulässig seien.

Nach Angaben des ZDF äußerte McDonald’s gegenüber „Wiso“ sein
Bedauern, falls es durch die Werbeaussagen „zu Missverständnissen
oder Irritation aufseiten der Verbraucher gekommen sein sollte“.
Burger King hingegen habe lediglich bei einer Produktinformation
einen Fehler eingeräumt und halte die Abmahnungen ansonsten für
unbegründet.

dapd.djn/T2012121702109/mwo/pon

(Mainz)