Beim Einkauf von Keksen und Knabbereien werden
Verbraucher nach Stichproben der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen häufig mit übergroßen Mogelverpackungen
getäuscht. Bei Stichproben im Einzelhandel seien die Verpackungen
der geprüften 15 Produkte durchschnittlich nur zu 60 Prozent gefüllt
gewesen, berichteten die Verbraucherschützer am Montag in
Düsseldorf.

Düsseldorf (dapd). Beim Einkauf von Keksen und Knabbereien werden
Verbraucher nach Stichproben der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen häufig mit übergroßen Mogelverpackungen
getäuscht. Bei Stichproben im Einzelhandel seien die Verpackungen
der geprüften 15 Produkte durchschnittlich nur zu 60 Prozent gefüllt
gewesen, berichteten die Verbraucherschützer am Montag in
Düsseldorf. Bei jeder dritten Packung sei der vorhandene Platz sogar
nur zur Hälfte genutzt worden.

Die Erfahrung der Tester: Im Cantuccini-Beutel war fühlbar noch
jede Menge Platz, in die Müsliriegel-Schachtel gingen locker noch
zwei Riegel rein, im Plastikbecher reichten die Mini-Zwiebacke
gerade bis zum Sichtfenster. „Viele Verbraucher fühlen sich beim
Kauf von solchen Luftnummern getäuscht“, kritisierte der Chef der
NRW-Verbraucherzentrale, Klaus Müller.

Mogelverpackungen seien nach dem Lebensmittelgesetz eigentlich
nicht erlaubt, betonten die Verbraucherschützer. Doch gebe es keine
eindeutigen Regelungen. Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen
spreche aber von Täuschung, wenn der Freiraum in der Packung 30 oder
mehr Prozent betrage. Ausgenommen seien empfindliche Waren wie
Pralinen.

Müller forderte die Lebensmittelhersteller auf, „nicht nur bei
Keks- und Knabberwaren künftig überschüssige Luft rauszulassen“.
Inhalt und Verpackung müssten so aufeinander abgestimmt werden, dass
die Kunden erkennen könnten, wie viel sie kaufen.

dapd.djn/T2013012800388/re/mwa

(Düsseldorf)