Die Seiten und Geschäftsbedingungen vieler
App-Stores verstoßen nach Ansicht deutscher Verbraucherschützer
gegen geltendes Recht.
Berlin (dapd). Die Seiten und Geschäftsbedingungen vieler
App-Stores verstoßen nach Ansicht deutscher Verbraucherschützer
gegen geltendes Recht. Weil etliche Seiten, auf denen
Zusatzprogramme für Smartphones und Tablet-Computer zum
Herunterladen angeboten werden, kein Impressum hätten und die
Vertragsbedingungen zu lang und teilweise von Nachteil für den
Nutzer seien, mahnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen nach
eigenen Angaben zehn Anbieter ab.
So beanstandeten die Verbraucherschützer je 25 Klauseln des
iTunes-Angebots von Apple sowie bei Google Play. Auch Samsung,
Microsoft und Nokia wurden gerügt. Dabei bemängelten die
Verbraucherschützer vor allem den mangelnden Datenschutz der
App-Stores: So würden teils persönliche Informationen erfasst und
verarbeitet, ohne dass der Nutzer zuvor zugestimmt habe. Zudem seien
die Klauseln häufig unverständlich formuliert und schränkten
Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher
ein.
(Zusammenfassung bis 1600, 30 Zeilen)
dapd.djn/T2012082002209/rad/mwa
(Berlin)