Viele Kunden haben in den vergangenen Wochen Post
von ihrem Stromversorger erhalten, in der steigende Preise
angekündigt wurden. Statt den Brief zähneknirschend abzuheften und
die höheren Strompreise zu zahlen, rät die Verbraucherzentrale
Hamburg zum Wechsel des Energieanbieters.

Hamburg (dapd). Viele Kunden haben in den vergangenen Wochen Post
von ihrem Stromversorger erhalten, in der steigende Preise
angekündigt wurden. Statt den Brief zähneknirschend abzuheften und
die höheren Strompreise zu zahlen, rät die Verbraucherzentrale
Hamburg zum Wechsel des Energieanbieters. Denn nicht jedes
Unternehmen gibt die Erneuerbare-Energien-Umlage und gestiegene
Netzentgelte automatisch an seine Kunden weiter. Die
Preisdifferenzen zwischen den Stromanbietern sind erheblich, und die
Verbraucher sollten vom Wettbewerb Gebrauch machen.

Der Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist einfach und
risikolos. Der Kunde muss lediglich das Anmeldeformular des neuen
Stromanbieters ausfüllen und an ihn schicken. Der übernimmt dann die
Kündigung des alten Vertrags und kümmert sich um die Umstellung. Zum
1. April 2012 wurde der Anbieterwechsel vereinfacht. Der Wechsel des
Versorgers darf nun maximal drei Wochen dauern, und die Versorgung
durch den neuen Anbieter kann an jedem Werktag starten, nicht mehr
nur zum Ersten eines Monats.

Zwtl.: Komplizierte Suche

Sollte der Wechsel aus irgendwelchen Gründen nicht klappen,
braucht der Kunde keine Angst zu haben, dass er im Dunkeln sitzt.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind die lokalen Energieversorger
verpflichtet, in Notfällen Strom zum Grundpreis zu liefern.

Vor dem Wechsel steht allerdings die Suche nach einem günstigen
Anbieter. Für den Preisvergleich benötigt man den Jahresverbrauch
des Haushalts, der aus der Stromrechnung ersichtlich ist. Als
Faustformel gilt: Single-Haushalte verbrauchen rund 1.500, ein
Vier-Personen-Haushalt etwa 4.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Am schnellsten geht die Recherche bei Strompreisrechnern im
Internet. Dort sind die Konditionen der etwa 900 Energieanbieter
aufgelistet. Der Kunde kann seinen Jahresstromverbrauch und seine
Postleitzahl angeben und bekommt eine Liste von Anbietern und
Tarifen, die für ihn infrage kommen. Die Angebote lassen sich mit
speziellen Filtern wie „nur Ökostrom“ oder „keine Vorkasse“ weiter
eingrenzen.

Ein Preisvergleich unter diesen Anbietern ist nicht einfach, denn
die Tarife sind unterschiedlich zusammengestellt. Grund- und
Arbeitspreise wirken sich je nach Familiengröße unterschiedlich aus.
Singles, die wenig verbrauchen, fahren mit einem niedrigen
Grundpreis besser, Familien sollten eher auf einen günstigen
Arbeitspreis achten. Im Zweifelsfall hilft eine gezielte Nachfrage
beim neuen Anbieter, wie hoch der individuelle Tarif ausfallen wird.
Entscheidend ist immer, was schließlich im Vertrag mit dem neuen
Stromanbieter steht.

Zwtl.: Auf kurze Kündigungsfrist achten

Vorsicht ist geboten, wenn die Unternehmen mit Boni werben. Die
werden nach den Erfahrungen des Bundes der Energieverbraucher oft
nur im ersten Jahr oder gar nicht ausgezahlt. Wer Vorauszahlungen
leistet, muss damit rechnen, dass er sein Geld verliert, wenn das
Unternehmen insolvent wird oder sich vom Markt zurückzieht.

Auch bei langen Vertragslaufzeiten ist Vorsicht geboten. Da sich
die Tarife sehr schnell ändern können und die Energiepreise in
Bewegung sind, empfehlen die Verbraucherzentralen keine längere
Erstlauffrist als ein Jahr und danach auch eine möglichst kurze
Kündigungsfrist des neuen Vertrags von möglichst einem Monat zum
Ende des nächsten Kalendermonats.

Manchmal ist es aber auch gar nicht nötig, zu einem fremden
Stromanbieter zu wechseln. Es kann sich auch lohnen, zunächst beim
bisherigen örtlichen Stromversorger nachzufragen, ob er einen
günstigeren Tarif anbietet. Nach Recherchen der Stiftung Warentest
haben viele Stromversorger neben den allgemeinen Tarifen inzwischen
auch Sonderverträge mit Einsparpotenzial zwischen 10 und 15 Prozent
im Angebot. Diese Sondertarife sind in der Regel jedoch mit längeren
Vertragslaufzeiten oder dem Einverständnis zum Lastschriftverfahren
verbunden und sollten in jedem Fall mit anderen Angeboten verglichen
werden.

dapd.djn/T2013010200807/kaf/K2120/mwo

(Hamburg)