Radfahrer, die in einen Unfall verwickelt sind,
sollten die Kollision nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nach
einem Sturz stelle sich oft erst später heraus, dass man selbst
verletzt worden sei, gibt der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin zu bedenken. Dann sei es
schwer nachzuweisen, dass die Verletzung auf den Unfall
zurückzuführen sei.

Berlin (dapd). Radfahrer, die in einen Unfall verwickelt sind,
sollten die Kollision nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nach
einem Sturz stelle sich oft erst später heraus, dass man selbst
verletzt worden sei, gibt der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin zu bedenken. Dann sei es
schwer nachzuweisen, dass die Verletzung auf den Unfall
zurückzuführen sei.

Auf jeden Fall sollte der Betroffene Strafantrag stellen, wenn er
verletzt worden sei. Das sei auch später noch möglich. Für die
Beweissicherung sollten Fahrzeuge an Ort und Stelle bleiben, bis
deren Position markiert worden sei. Empfehlenswert sei ein Foto,
beispielsweise mit der Handy-Kamera, raten die
Versicherungsfachleute.

Notiert werden sollten Namen und Personalien aller Beteiligten,
Fahrzeugkennzeichen, sofern ein Fahrzeug in den Unfall verwickelt
war, Namen von Zeugen, Zeit und Ort, Unfallhergang, Wetter, Länge
der Bremsspur, wenn diese messbar ist, sowie Kfz-Versicherung und
die Tagebuchnummer der Polizei. Bei Verletzungen und gröberen
Sachschäden sei es notwendig, die Polizei und den Notarzt zu rufen,
empfehlen die GDV-Fachleute.

dapd.djn/T2012111500485/nom/K2120/mwa

(Berlin)