Eine private Haftpflichtversicherung
schützt Vermieter nur selten: Bestenfalls für drei einzelne,
vermietete Räume wird Versicherungsschutz gewährleistet. Wer
hingegen Wohnungen oder Garagen vermietet, kann nicht auf
rechtlichen Beistand der Rechtsschutzversicherung hoffen. Das geht
aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor
(Aktenzeichen: 7 U 184/11).

Frankfurt/Main (dapd). Eine private Haftpflichtversicherung
schützt Vermieter nur selten: Bestenfalls für drei einzelne,
vermietete Räume wird Versicherungsschutz gewährleistet. Wer
hingegen Wohnungen oder Garagen vermietet, kann nicht auf
rechtlichen Beistand der Rechtsschutzversicherung hoffen. Das geht
aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor
(Aktenzeichen: 7 U 184/11). Denn eine solche Vermietung ist immer
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, egal, ob sie privat oder
gewerblich erfolgt.

dapd.djn/T2012070501491/ome/k2120/ph

(Frankfurt/Main)