Mittlerweile 52 Jahre alt ist das „Vermögensbildungsgesetz“. Der Name ist Programm: Denn mit tatkräftiger Unterstützung durch Arbeitgeber und Staat können, besser: sollen insbesondere Arbeitnehmer längerfristig Vermögen bilden.
Zu diesem Zweck zahlt die Firma jeden Monat Vermögenswirksame Leistungen (VL). „Die staatliche Förderung, besser bekannt als Arbeitnehmersparzulage, gibt es
zusätzlich“, erklärt Guido Heitz, Direktor Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.
Jeden Monat bis 40 Euro Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Nicht der Gesetzgeber bestimmt, wer wie viel VL erhält. Stattdessen einigen sich darüber die Tarifparteien, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Entsprechend unterschiedlich ist die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen in den einzelnen Branchen.
So zahlen die Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes und des Einzelhandels vergleichsweise wenig VL.
Spendabel hingegen zeigen sich Banken und Versicherungen, die ihren Mitarbeitern monatlich 40 Euro überweisen. Grundsätzlich Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten.
Auch Auszubildende bekommen VL
„Wer als Azubine oder Azubi die Vermögenswirksamen Leistungen vom Chef sowie die Arbeitnehmerzulage vom Staat klug investiert, kann praktisch zum Nulltarif langfristig ein ansehnliches Vermögen bilden“, sagt OVB Experte Guido Heitz. Und fügt hinzu: „Dieses Vermögen kann künftig zum Beispiel für die private Altersvorsorge oder den Erwerb und die Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt werden.“
Staatliche Förderung für Bausparen und Aktienfonds-Sparpläne
Seit seiner Einführung im Jahr 1961 wurde das Vermögensbildungsgesetz wiederholt geändert. So wurden mit der Zeit die Höchstsparraten heraufgesetzt, außerdem die staatliche Förderung verbessert. Zum Ausgleich wurde der Katalog geförderter Finanzprodukte spürbar verkleinert. „Übrig geblieben sind zwei Anlageformen, das Bausparen sowie Investitionen in Produktivkapital über Aktienfonds“, erläutert Guido Heitz von der OVB Vermögensberatung AG.
Von den künftigen, auch familiären Plänen des VL-Anlegers und seiner Risikobereitschaft hängt ab, welche der beiden staatlich geförderten Sparformen er bevorzugt. Wer etwa den Erwerb von
Wohneigentum plant, eine zinsgünstige Möglichkeit der (Teil)Finanzierung wünscht und bei der Geldanlage keine Risiken eingehen möchte, ist im VL-Bausparen am besten aufgehoben.
„Langfristig orientierte Anleger, die für überdurchschnittliche Gewinnchancen auch vorübergehende Kursschwankungen akzeptieren, bevorzugen hingegen Aktienfonds-Sparpläne“, betont OVB Stratege Guido Heitz. VL-Sparen in Aktienfonds lohnt besonders, weil dort die staatliche Arbeitnehmersparzulage am höchsten ist.
Wer jedes Jahr 400 Euro Vermögenswirksame Leistungen als Höchstbetrag in einen Aktienfonds investiert, erhält darauf 20 Prozent – umgerechnet 80 Euro – Arbeitnehmersparzulage. „Zwar dürfen beim Bausparen jährlich maximal 470 Euro investiert werden. Dafür aber ist die Arbeitnehmersparzulage mit neun Prozent bzw. 42,30 Euro im Jahr spürbar niedriger“, erklärt OVB Experte Guido Heitz.
Hohe Gewinne auch dank VL und Sparzulage
Vermögenswirksame Leistungen in Kombination mit der Arbeitnehmersparzulage können die Rendite von Aktienfonds-Sparplänen deutlich erhöhen. Und in schlechteren Jahren „sind beide ein ausgezeichneter Verlustpuffer“, weiß Guido Heitz. D
Das zeigen Statistiken der Branchenvereinigung „Bundesverband Investment und Assetmanagement e. V.“ (BVI) für die Zeit von 1962 bis 2011 und für Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland. Die BVI-Analysten untersuchten insgesamt 44 Sieben-Jahres-Perioden während dieses Zeitraums.
Hintergrund: Nach dem Willen des Gesetzgebers dauert jeder VL-Sparvertrag sieben Jahre. Sechs Jahre lang werden die Vermögenswirksamen Leistungen plus die staatliche Zulage investiert. Im siebten Jahr erfolgen weder Einzahlungen noch Zulage. Am Ende des siebten Jahres kann der Sparer dann über sein VL-Vermögen verfügen.
Ergebnis der BVI-Analyse: Dank Arbeitnehmersparzulage betrugen die durchschnittlichen Renditen von VL-Aktienfonds-Sparplänen in jeder der 44 Sieben-Jahres-Perioden gut zwei Prozentpunkte mehr als die Rendite ohne Förderung. In den fünf besten Sieben-Jahres-Perioden wurden Durchschnittsrenditen zwischen 24 und 17 Prozent erreicht.
Umgekehrt ist die staatliche Förderung ein erstklassiger Verlustpuffer. Denn nur in zwei der 44 Sieben-Jahres-Perioden brachten VL-Aktienfonds-Sparpläne einen geringfügigen Verlust. Im Schnitt aller Perioden betrug die Rendite von VL-Fondssparplänen 7,5 Prozent im Jahresschnitt ohne und 10,44 Prozent mit staatlicher Arbeitnehmersparzulage.
VL-Sparen: unkompliziert und schnell erledigt
Ob Bausparen oder Aktienfonds: VL-Sparen ist einfach. Gleiches gilt für den Antrag auf staatliche Arbeitnehmersparzulage. „Als Erstes schließt der Anleger einen VL-Sparvertrag ab. Von der Bausparkasse oder der Fondsgesellschaft erhält er daraufhin eine Bescheinigung, die er dem Personalbüro seines Arbeitgebers vorlegt“, sagt Guido Heitz.
Die Firma weiß dann, auf welches Konto die Vermögenswirksamen Leistungen überwiesen werden müssen. Das erfolgt jeden Monat automatisch. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen VL-Anleger zusammen mit ihrer Steuererklärung. Dazu muss die VL-Bescheinigung von der Bausparkasse oder der Fondsgesellschaft den Unterlagen fürs Finanzamt beigefügt werden.