Versicherer müssen ihre Kunden nicht
automatisch informieren, wenn Versicherungsbedingungen bei
Bestandsverträgen günstiger werden. Eine solche generelle
Informationspflicht würde nur dann bestehen, wenn der Versicherte
zum Ausdruck bringt, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden
möchte, entschied das Landgericht Wuppertal (AZ: 9 S 102/12).

Wuppertal (dapd). Versicherer müssen ihre Kunden nicht
automatisch informieren, wenn Versicherungsbedingungen bei
Bestandsverträgen günstiger werden. Eine solche generelle
Informationspflicht würde nur dann bestehen, wenn der Versicherte
zum Ausdruck bringt, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden
möchte, entschied das Landgericht Wuppertal (AZ: 9 S 102/12). Es
würde den Versicherer nach Einschätzung des Gerichts unzulässig
überfordern, wenn er dem Kunden auch über Änderungen, die bereits
vor längerer Zeit eingetreten sind, in Kenntnis setzen müsste.

dapd.djn/ome/K2120/pon

(Wuppertal)