Übernimmt ein Versicherungsmakler Gesundheitsfragen
falsch in das Antragsformular, muss die Versicherung dafür
einstehen. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen:
I-20 U 88/12) hin und stellte sich damit gegen eine anderslautende
Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Hamm (dapd). Übernimmt ein Versicherungsmakler Gesundheitsfragen
falsch in das Antragsformular, muss die Versicherung dafür
einstehen. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen:
I-20 U 88/12) hin und stellte sich damit gegen eine anderslautende
Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Obwohl es in dem Fall durch den Vergleich der Parteien nicht mehr
zu einer Entscheidung kam, machte das Oberlandesgericht klar, dass
es in einem solchen Fall die Versicherung und den Makler in der
Pflicht sieht. Damit kann die Assekuranz die Verantwortung nicht
allein auf den Makler abwälzen, sondern muss sich dessen Verhalten
zurechnen lassen.

dapd.djn/T2013011101718/ome/K2120/rad

(Hamm)