Gerichte können beim Verdacht auf
Versicherungsbetrug oft nur auf Basis von Indizien entscheiden – und
urteilen dann häufig gegen den Versicherten.
Düsseldorf (dapd). Gerichte können beim Verdacht auf
Versicherungsbetrug oft nur auf Basis von Indizien entscheiden – und
urteilen dann häufig gegen den Versicherten. So auch in einem Fall,
der vom Landgericht Düsseldorf entschieden wurde: Ein Mann hatte
sein Motorrad als gestohlen gemeldet, die Versicherung witterte
jedoch Betrug – und die Richter stellten sich auf die Seite der
Versicherung, weil es die Indizienlage zulasten des Versicherten
auslegte.
So war das vermeintlich entwendete Motorrad in unmittelbarer Nähe
zum Wohnort des Versicherten gefunden worden. Dabei waren wertvolle
Teile des Motorrads nicht demontiert worden, obwohl einiges
gestohlen worden war und die Täter Zeit gehabt hätten. Zudem stellte
das Gericht fest, dass der Versicherte und seine Familie in den
vergangenen Jahren mehrfach ähnliche Diebstähle hatten hinnehmen
müssen. Diese wiesen alle ein ähnliches Muster auf, so dass das
Gericht von einem fingierten Diebstahl und damit einem
Versicherungsbetrug ausgehen musste.
Die Konsequenzen sind in einem solchen Fall für den Betrüger
weitreichend: nicht nur, dass die Versicherungsleistung nicht
gezahlt wird, die Versicherung den Vertrag kündigt und der
Versicherte kaum eine Chance hat, eine neue Police zu bekommen.
Zusätzlich wird in aller Regel die Staatsanwaltschaft wegen
Versicherungsbetrugs strafrechtlich ermitteln.
(Aktenzeichen: Landgericht Düsseldorf 22 S 125/11)
dapd.djn/T2013020601397/ome/K2120/rad
(Düsseldorf)