Den Abgabetermin für die Steuererklärung lassen
viele Steuerpflichtige verstreichen – und riskieren damit einen
Verspätungszuschlag. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Wird die Steuererklärung nicht pünktlich eingereicht oder die
Verlängerungsfrist nicht eingehalten, kann das Finanzamt bis zu zehn
Prozent der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro, zusätzlich
einfordern.

München (dapd). Den Abgabetermin für die Steuererklärung lassen
viele Steuerpflichtige verstreichen – und riskieren damit einen
Verspätungszuschlag. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Wird die Steuererklärung nicht pünktlich eingereicht oder die
Verlängerungsfrist nicht eingehalten, kann das Finanzamt bis zu zehn
Prozent der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro, zusätzlich
einfordern.

Entschuldigungen lässt der Fiskus dabei nur in wenigen
Ausnahmefällen zu, weil die Erfüllung der Steuerpflicht vorrangig
gegenüber privaten Verpflichtungen wie hoher Arbeitsbelastung ist.
Außerdem kann das Finanzamt die fällige Steuer auch schätzen, wenn
keine Unterlagen vorgelegt werden. Damit drohen Steuerfestsetzungen,
die viel zu hoch sind und die Betroffenen übermäßig belasten.

dapd.djn/T2012062702721/ome/K2120/rad

(München)