Wer eine Solaranlage auf dem Dach vom heimischen
Arbeitszimmer aus verwaltet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer
nicht steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht
Nürnberg (Aktenzeichen: 3 K 308/11).
Nürnberg (dapd). Wer eine Solaranlage auf dem Dach vom heimischen
Arbeitszimmer aus verwaltet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer
nicht steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht
Nürnberg (Aktenzeichen: 3 K 308/11).
Ein Arbeitszimmer könne immer nur dann abgesetzt werden, wenn es
tatsächlich erforderlich ist. In dem Fall wurde das Arbeitszimmer
nur neun Stunden im Monat dafür genutzt, Verwaltungsarbeiten rund um
die Solaranlage zu erledigen. Damit hat die Erledigung der
Schreibarbeiten für die Solaranlage aber nur eine untergeordnete
Bedeutung, so dass die Kosten nicht absetzbar sind, urteilten die
Richter.
dapd.djn/T2012082202997/ome/K2120/rad
(Nürnberg)