Statt einer Teilkaskoversicherung kann
sich bei einem Cabriolet eine Vollkaskoversicherung rechnen. Darauf
weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg hin. In
der Vollkaskoversicherung werde, wie auch in der
Kfz-Haftpflichtversicherung, schadenfreies Fahren mit einem
Schadenfreiheitsrabatt belohnt.

Henstedt-Ulzburg (dapd). Statt einer Teilkaskoversicherung kann
sich bei einem Cabriolet eine Vollkaskoversicherung rechnen. Darauf
weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg hin. In
der Vollkaskoversicherung werde, wie auch in der
Kfz-Haftpflichtversicherung, schadenfreies Fahren mit einem
Schadenfreiheitsrabatt belohnt. In der Teilkaskoversicherung
hingegen werde der Beitrag grundsätzlich auf 100 Prozent berechnet.

Laut BdV sind Cabrios in der Typklasse für die
Vollkaskoversicherung oftmals niedriger eingestuft als in der
Teilkaskoversicherung. Deshalb solle man sich von seiner
Versicherungsgesellschaft ein Angebot für einen Vollkaskoschutz
berechnen lassen, wenn man in der Kfz-Haftpflichtversicherung
bereits einen guten Schadenfreiheitsrabatt habe. Der Abschluss einer
Vollkaskoversicherung erweitere den Versicherungsschutz, die
Versicherung zahle beispielsweise bei selbst verschuldeten Unfällen
und Vandalismusschäden.

dapd.djn/T2012081503169/nom/K2120/mwa

(Henstedt-Ulzburg)