Käufer von Wohneigentum sollten sich angesichts der
derzeit hohen Nachfrage nicht unter Druck setzen lassen. Um
unerwartete Folgekosten zu vermeiden, müssen das Objekt und alle
Unterlagen sorgfältig geprüft werden. Darauf weist der
Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“ hin.

Bonn (dapd). Käufer von Wohneigentum sollten sich angesichts der
derzeit hohen Nachfrage nicht unter Druck setzen lassen. Um
unerwartete Folgekosten zu vermeiden, müssen das Objekt und alle
Unterlagen sorgfältig geprüft werden. Darauf weist der
Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“ hin.

Nach dem Beurkundungsgesetz hat der Käufer das Recht, den Entwurf
des notariellen Kaufvertrags zwei Wochen vor dem Notartermin zu
prüfen. Diese Frist wird aber oft nicht eingehalten. Deshalb sollte
der Käufer selbst darauf bestehen und diese Zeit für die Prüfung des
Kaufobjekts einfordern.

Befindet sich die Wohnung in einer
Wohnungseigentümergemeinschaft, ist die Einsicht in die
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung unerlässlich. Denn das
ist sozusagen die Verfassung der Eigentümergemeinschaft. Falls sie
nicht dem Notarvertrag beigefügt ist, sollte man sie ausdrücklich
vom Verkäufer verlangen.

Denn darin finden sich so grundlegende Informationen wie
Kostenverteilungsschlüssel oder Verpflichtungen zur Sanierung des
Gebäudes. In diesem Zusammenhang ist auch die Höhe der
Instandhaltungsrückstellung interessant, die zur Finanzierung von
Modernisierungen und Sanierungen gebildet wird.

Der Verein „Wohnen im Eigentum“ rät Käufern, sich auch die
zurückliegenden Beschlüsse der Eigentümerversammlung ansehen. Denn
daran sind die neuen Eigentümer gebunden, auch wenn sie vor dem Kauf
gefasst wurden. Die Führung der Beschlusssammlung ist Aufgabe des
Verwalters. Der Käufer hat dort zwar kein Einsichtsrecht. Er kann
aber den Verkäufer bitten, ihm die Beschlüsse und andere wichtige
Unterlagen zu beschaffen.

dapd.djn/T2013032701021/kaf/K2120/mwo

(Bonn)