Seit 1. Januar 2013 haben Hausbesitzer die freie
Wahl des Schornsteinfegers. Bevor sie sich entscheiden, sollten sie
mehrere Angebote einholen und vergleichen, rät der
Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“. Manche
Schornsteinfeger versuchen, ihre Kunden jetzt zur Unterschrift unter
langfristige Verträge zu bewegen. Der Verein rät jedoch zur
Zurückhaltung.
Bonn (dapd). Seit 1. Januar 2013 haben Hausbesitzer die freie
Wahl des Schornsteinfegers. Bevor sie sich entscheiden, sollten sie
mehrere Angebote einholen und vergleichen, rät der
Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“. Manche
Schornsteinfeger versuchen, ihre Kunden jetzt zur Unterschrift unter
langfristige Verträge zu bewegen. Der Verein rät jedoch zur
Zurückhaltung. Denn aktuell sei noch nicht absehbar, wie sich die
Preise entwickeln werden.
Auch wenn die Wahl des Schornsteinfegers frei wird, die Pflicht
zur Überwachung und Reinigung von Kaminen und Feuerungsstätten
bleibt. Wie oft Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
den Schornsteinfeger rufen müssen, sagt der Feuerstättenbescheid,
den der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach Besichtigung
der Anlage ausstellt.
dapd.djn/T2013010601048/kaf/K2120/mwo
(Bonn)