Die französischen Behörden haben nach Angaben
des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart die Mitführpflicht von
Alkoholtestgeräten vorerst ausgesetzt. Der Stopp der Vorschrift
gelte von sofort an, ob es eine alternative Anschlussregelung geben
werde, ist laut ACE offen.

Stuttgart (dapd). Die französischen Behörden haben nach Angaben
des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart die Mitführpflicht von
Alkoholtestgeräten vorerst ausgesetzt. Der Stopp der Vorschrift
gelte von sofort an, ob es eine alternative Anschlussregelung geben
werde, ist laut ACE offen. Gegen die Mitführpflicht hatte es
Vorbehalte etwa wegen des frühen Verfallsdatums der genormten, etwa
vier Euro teuren Teströhrchen und wegen Schwierigkeiten beim
Vertrieb der Geräte gegeben.

Die Mitführpflicht für Auto- und Motorradfahrer galt seit 1. Juli
vergangenen Jahres und betraf ebenso Besucher des Landes. Ab
November sollte für einen Verstoß ein Bußgeld fällig werden.

Mit der Regelung wollte die französische Regierung gegen die
steigende Zahl von Alkoholunfällen vorgehen. Statistiken zufolge ist
bei fast einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich
Alkohol die Ursache.

dapd.djn/T2013012800928/nom/K2120/mwa

(Stuttgart)