Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am
(heutigen) Donnerstag (10.00 Uhr) über die Klage eines Verbrauchers,
der zwei Monate lang seinen DSL-Internetanschluss nicht nutzen
konnte. Der Privatmann will 50 Euro Schadenersatz pro Tag. Das
Telekommunikationsunternehmen hatte einen Fehler bei der
Tarifumstellung gemacht.

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am
(heutigen) Donnerstag (10.00 Uhr) über die Klage eines Verbrauchers,
der zwei Monate lang seinen DSL-Internetanschluss nicht nutzen
konnte. Der Privatmann will 50 Euro Schadenersatz pro Tag. Das
Telekommunikationsunternehmen hatte einen Fehler bei der
Tarifumstellung gemacht. In der Folge konnte der Kunde neben dem
Internet auch sein Festnetz-Telefon und seinen Telefax-Anschluss
nicht nutzen.

Das Amtsgericht Montabaur und das Landgericht Koblenz sprachen
dem Verbraucher nur 457 Euro als Ersatz für die Mehrkosten zu, die
ihm für die vermehrte Nutzung seines Handys und beim nachfolgenden
Anbieterwechsel mit einem höheren Tarif entstanden waren. Da er
durch den Internetausfall keinen Vermögensschaden erlitten habe,
kämen Schadenersatzzahlungen aber nicht in Betracht.

Der BGH muss nun in letzter Instanz entscheiden, ob ein
DSL-Anschluss eher ein Luxusartikel ist oder doch zur
Lebensgrundlage gehört. In der Vergangenheit hatten die
Bundesrichter entschieden, dass es für den Nutzungsausfall des Autos
oder der Ferienwohnung Schadenersatz gibt – bei Wohnmobilen,
Motorbooten oder Swimmingpools dagegen nicht.

dapd.djn/T2013012452011/uk/mwo

(Karlsruhe)