Wenn im Steuerbescheid festgestellt wird, dass
der Steuerpflichtige keine Steuererklärungen mehr abgeben muss, gilt
das nicht für immer. In einem vom Finanzgericht Düsseldorf
(Aktenzeichen: 7 K 2010/12) entschiedenen Fall hatte eine Rentnerin
bereits 1998 die Auskunft erhalten, sie müsse keine
Steuererklärungen mehr abgeben.

Düsseldorf (dapd). Wenn im Steuerbescheid festgestellt wird, dass
der Steuerpflichtige keine Steuererklärungen mehr abgeben muss, gilt
das nicht für immer. In einem vom Finanzgericht Düsseldorf
(Aktenzeichen: 7 K 2010/12) entschiedenen Fall hatte eine Rentnerin
bereits 1998 die Auskunft erhalten, sie müsse keine
Steuererklärungen mehr abgeben. 2005 – mit dem Beginn der neuen
Rentenbesteuerung – fragte die Frau mehrfach nach, ob sie jetzt
wieder etwas abgeben müsse. Das Finanzamt antwortete aber mehrfach,
das sei nicht der Fall.

2011 erhielt die Frau dann Post von der Behörde: Der Fiskus
forderte von ihr nun Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2011
nach. Der Fall landete vor Gericht, und das Finanzamt bekam recht:
Auf eine Aussage im Steuerbescheid könne man sich nicht für die
Zukunft verlassen, urteilten die Richter. Eine Aussage sei immer nur
für das geprüfte Jahr verbindlich, nicht aber für die Zukunft.

Das gelte selbst dann, wenn im Steuerbescheid etwas anderes
stehe. Rechtssicherheit schafft daher nur eine sogenannte
verbindliche Auskunft des Finanzamts, die es meist nur gegen Gebühr
gibt.

dapd.djn/T2013010901568/ome/K2120/rad

(Düsseldorf)