Wenn es um Versicherungen geht, sind die Deutschen
alles andere als ehrlich: Versicherungsbetrug ist in Deutschland
weit verbreitet und gilt als Kavaliersdelikt. Verfolgt wird er
dennoch als Straftat.

Berlin (dapd). Wenn es um Versicherungen geht, sind die Deutschen
alles andere als ehrlich: Versicherungsbetrug ist in Deutschland
weit verbreitet und gilt als Kavaliersdelikt. Verfolgt wird er
dennoch als Straftat. Besonders schwer wiegen bewusste Falschangaben
des Versicherten, die getätigt werden, um einen Versicherungsschutz
zu bekommen, der ansonsten nicht oder nur zu einem wesentlich
höheren Preis versicherbar gewesen wäre. Das ist beispielsweise bei
einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Vorliegen von
Vorerkrankungen der Fall.

Werden falsche Angaben gemacht und wird der Vertrag auf dieser
Basis abgeschlossen, kann der Versicherer den Vertrag wegen
arglistiger Täuschung anfechten. Die Folgen für den Versicherten
sind schwerwiegend: Der Versicherungsschutz geht verloren, die
gezahlten Prämien werden nicht erstattet. Auch einen neuen Schutz
wird es dann im Normalfall nicht mehr geben, weil der Rausschmiss
bei einem anderen Versicherer gemeldet werden muss. Aber auch bei
einem einfachen Rücktritt des Versicherers ist der
Versicherungsschutz in der Regel verloren.

Zwtl.: Falschangaben zerstören den Versicherungsschutz

Zu den häufigsten Streitfällen zählen Gesundheitsangaben bei
Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bei diesen Policen
ist die korrekte Angabe des Gesundheitszustands besonders wichtig,
damit die Versicherung jeden Antragsteller seinem individuellen
Risiko entsprechend versichern kann. Auch Krankenversicherer fragen
naturgemäß besonders penibel nach Vorerkrankungen.

Wer hier nicht die Wahrheit sagt, bleibt im schlimmsten Fall auf
hohen Behandlungskosten sitzen. Auch sogenannte Bagatellerkrankungen
wie grippale Infekte sollte man bei den Gesundheitsfragen immer
angeben, da es nicht darauf ankommt, wie relevant die Erkrankungen
für den Versicherten selbst sind, sondern einzig, wie die
Versicherung diese bewertet.

Zwtl.: Im Zweifelsfall alles angeben

Das zeigt auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt
am Main (Aktenzeichen: 7 U 81/05): Die Richter waren in dem Fall der
Meinung, dass auf Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag einer
Krankenversicherung nicht nur Krankheiten oder Beschwerden von
erheblichem Gewicht anzugeben sind. Auch leichtere
Gesundheitsbeeinträchtigungen gehören ihrer Ansicht nach gemeldet.
Dabei müsse es sich nicht zwangsläufig um Gesundheitsschäden oder
Krankheiten handeln. Anzugeben seien auch Beeinträchtigungen, die
nur als Störungen oder Beschwerden zu bezeichnen sind, entschied das
Gericht.

Aber nicht nur bei Personen-, sondern auch bei Sachversicherungen
ist Ehrlichkeit das oberste Gebot: So sollten Vorschäden in keiner
Sparte verschwiegen werden, weil Versicherer aus ihnen ein mögliches
Risiko ableiten können. Auch wenn vollständige und ehrliche Angaben
gelegentlich einen Prämienaufschlag zur Folge haben, ist das allemal
besser, als im Ernstfall keinen Cent zu bekommen. Das gilt vor
allem, wenn der Versicherungsschutz gegen existenzielle Risiken
absichern soll.

dapd.djn/T2012112800478/ome/K2120/mhs

(Berlin)