Autobesitzer, die ihr Fahrzeug mit modernen
LED-Leuchten ausrüsten möchten, sollten aufpassen. „Dies ist nicht
durch einfaches Austauschen von Glühlampen gegen Leuchtdioden mit
dem Sockel von Autolampen möglich“, sagt Ulrich Köster vom
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. Der
Einsatz dieser sogenannten Retrofits sei in der äußeren Beleuchtung
des Autos verboten.
Bonn (dapd). Autobesitzer, die ihr Fahrzeug mit modernen
LED-Leuchten ausrüsten möchten, sollten aufpassen. „Dies ist nicht
durch einfaches Austauschen von Glühlampen gegen Leuchtdioden mit
dem Sockel von Autolampen möglich“, sagt Ulrich Köster vom
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. Der
Einsatz dieser sogenannten Retrofits sei in der äußeren Beleuchtung
des Autos verboten.
„Handfeste technische Gründe sprechen dafür, sich an die
Vorschriften zu halten“, mahnt Köster. Anders als bei
Haushaltslampen, bei denen in den gebräuchlichen Schraubsockel auch
Energiesparlampen oder LED passten, genüge das beim Autolicht nicht.
Hier müsse die Abstrahlcharakteristik stimmen, damit beispielsweise
der Blinker auch seitlich zu sehen sei oder die Bremsleuchte ihren
Reflektor optimal nutze. „Heutige Retrofits bieten die dafür nötige,
nahezu allseitige Lichtabgabe nicht“, sagt der ZDK-Fachmann.
Hinzu komme, dass LED viel weniger Strom als Glühlampen
benötigten. Dieser an sich positive Effekt schalte aber die
Glühlampenausfall-Warnlampe ein, die viele Autos heute besitzen.
Möglich sei jedoch die Nachrüstung kompletter Leuchten mit
Zulassung. Nahezu immer ließen sich zudem beispielsweise
Tagfahrleuchten in LED-Technik montieren. Auch im Innenraum könnten
Leuchtdioden zum Zug kommen. In Leselampen und Cockpitbeleuchtung
dürften Retrofits Dienst tun. Diese Lichtfunktionen seien nicht in
Vorschriften geregelt.
dapd.djn/T2012110600733/nom/K2120/mwa
(Bonn)