Käufer von Grundstücken sollten sich über die
Geschichte des Baulandes informieren. Denn in vielen Städten und
Regionen finden sich noch Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem
Zweiten Weltkrieg, die immer noch eine Gefahr darstellen. Darauf
weist der Verband Privater Bauherren hin.
Berlin (dapd). Käufer von Grundstücken sollten sich über die
Geschichte des Baulandes informieren. Denn in vielen Städten und
Regionen finden sich noch Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem
Zweiten Weltkrieg, die immer noch eine Gefahr darstellen. Darauf
weist der Verband Privater Bauherren hin.
„Viele Städte waren Kriegsschauplätze. Wer dort baut, sollte
klären, ob auf dem Grundstück Bombenabwürfe verzeichnet sind und
eventuelle Blindgänger im Boden liegen könnten“, rät
VPB-Rechtsanwalt Holger Freitag. Da die Zuständigkeiten in den
Kommunen und auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich
seien, müssten Grundstückskäufer sich zu den zuständigen Behörden
durchfragen. Erste Anlaufpunkte seien Bauämter, Ordnungsämter und
das Regierungspräsidium.
In stark betroffenen Regionen, vor allem den Großstädten,
existieren sogenannte Verdachtsflächenkataster. „In diesen Kommunen
löst jede Baumaßnahme, die in den verdächtigen Baugrund eingreift,
automatisch eine Sondierungspflicht aus“, sagt der Rechtsanwalt.
Bauherren sollten dann frühzeitig einen Antrag auf Prüfung bei der
zuständigen Stelle stellen, denn solche Untersuchungen dauern
erfahrungsgemäß rund ein halbes Jahr.
Blindgänger dürfen nur von zugelassenen Kampfmittelräumdiensten
untersucht und entfernt werden. „Die Kosten für alle notwendigen
Untersuchungen auf dem Grundstück trägt in der Regel der
Grundstückseigentümer. Bei sehr hohen Kosten können private
Bauherren gegebenenfalls Billigkeitsentschädigungen beantragen.
Werden aber tatsächlich Blindgänger gefunden, finanziert in der
Regel die öffentliche Hand ihre Beseitigung“, sagt Freitag.
dapd.djn/T2013022801357/kaf/K2120/mwo
(Berlin)