Auf Lkw mit Planen bilden sich bei Minustemperaturen
häufig Eisplatten, die sich während der Fahrt plötzlich lösen
können. Sie zerbersten auf der Straße oder fallen auf die
Motorhauben oder Windschutzscheiben von nachfolgenden oder
überholenden Pkw. Besonders vorsichtig sollten Autofahrer auf
Autobahnauffahrten sein, sagt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte
beim TÜV Rheinland in Köln.

Köln (dapd). Auf Lkw mit Planen bilden sich bei Minustemperaturen
häufig Eisplatten, die sich während der Fahrt plötzlich lösen
können. Sie zerbersten auf der Straße oder fallen auf die
Motorhauben oder Windschutzscheiben von nachfolgenden oder
überholenden Pkw. Besonders vorsichtig sollten Autofahrer auf
Autobahnauffahrten sein, sagt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte
beim TÜV Rheinland in Köln. Wenn die Lkw beschleunigten, sei das
Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und
Eisreste lösten.

„Wenn Autofahrer bei einem Lkw abfliegenden Schnee oder Eis
bemerken, gilt es, einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten und
in jedem Fall vom Überholen abzusehen“, rät Sander Autofahrern.

Fliegende Eisplatten sind dabei ein Problem, das eigentlich gar
nicht auftreten dürfte. „Lkw-Fahrer sind dazu verpflichtet, vor
jeder Fahrt den Wagen komplett von Schnee und Eis zu räumen“, sagt
Sander. Werde das nicht gemacht, drohten Verwarn- und Bußgelder und
im Zweifel sogar Probleme mit der Haftpflichtversicherung.

Auf manchen Autobahnraststätten stünden inzwischen Truckern
Gerüste zur Verfügung, von denen aus die Fahrer das Dach und die
Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssten sie eine
Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen.

Wenn gleichwohl etwas passiert, ist die Schuldfrage schwierig,
denn eine abgeschmolzene Eisplatte lässt sich naturgemäß nicht ewig
nachweisen. Auch wer sich das Kennzeichen des Lkw nicht merken kann,
hat schlechte Karten. Die Teilkaskoversicherung zahlt meist nur den
Schaden der Frontscheibe. Lediglich Vollkaskoversicherte können mit
der Abgeltung des gesamten Schadens rechnen.

dapd.djn/T2013011502184/nom/K2120/mwa

(Köln)