Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung
gründlich prüfen. Denn oft verstecken sich darin Positionen, die
Vermieter gar nicht umlegen dürfen, informiert der
Anwalt-Suchservice. So dürfen zum Beispiel Ausgaben, die für
Verwaltung, Reparatur oder Instandhaltung anfallen, nicht als
Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Köln (dapd). Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung
gründlich prüfen. Denn oft verstecken sich darin Positionen, die
Vermieter gar nicht umlegen dürfen, informiert der
Anwalt-Suchservice. So dürfen zum Beispiel Ausgaben, die für
Verwaltung, Reparatur oder Instandhaltung anfallen, nicht als
Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Beim Einkauf von Brennstoffen muss der Vermieter das Gebot der
Wirtschaftlichkeit erfüllen und diese möglichst preisgünstig
beziehen. Verstößt der Vermieter dagegen, kann der Mieter die Kosten
auf ein verhältnismäßiges Maß kürzen.

Aufpassen müssen Mieter auch, dass Betriebskosten nicht mehrfach
abgerechnet werden. So werden beispielsweise Hausmeisterkosten noch
einmal unter den Positionen Gartenpflege oder Hausreinigung
angesetzt. Auch Heizkosten der Trockenräume werden von Vermietern
oft unbemerkt sowohl bei den Heizkosten als auch bei den Kosten für
die Waschmaschine abgerechnet.

dapd.djn/T2012101700981/kaf/K2120/mwo

(Köln)