Auch für nicht Pflichtversicherte kann es
sinnvoll sein, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
einzuzahlen. So können Rentenansprüche erworben oder
aufrechterhalten werden. Denn die reguläre Altersrente wird nur
gezahlt, wenn für mindestens fünf Jahre Beiträge entrichtet wurden,
wie das Portal ihre-vorsorge.de erklärt.

Offenbach (dapd). Auch für nicht Pflichtversicherte kann es
sinnvoll sein, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
einzuzahlen. So können Rentenansprüche erworben oder
aufrechterhalten werden. Denn die reguläre Altersrente wird nur
gezahlt, wenn für mindestens fünf Jahre Beiträge entrichtet wurden,
wie das Portal ihre-vorsorge.de erklärt.

Wer weniger Beiträge gezahlt hat, kann die Wartezeit zum Beispiel
durch freiwillige Beiträge auffüllen. Insbesondere für Frauen, die
neben den Zeiten der Kindererziehung keine weiteren Beitragszeiten
vorweisen können und damit die Wartezeit nicht erfüllen, kann das
Auffüllen der Wartezeit durch freiwillige Beiträge attraktiv sein.
Frauen sichern sich damit den Rentenanspruch für die gut bewerteten
Kindererziehungszeiten.

Außerdem kann man durch freiwillige Beiträge den
Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente
aufrechterhalten. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag für eine
freiwillige Versicherung 78,40 Euro monatlich, der Höchstbetrag
liegt bei 1.097,60 Euro. Zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag
kann die Beitragshöhe frei gewählt werden.

Für die Zahlung freiwilliger Beiträge gelten aber Fristen. Für
das jeweilige Kalenderjahr können die freiwilligen Beiträge bis 31.
März des Folgejahres geleistet werden – für 2012 also noch bis Ende
März 2013. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung
in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle, unter der kostenlosen
Servicetelefonnummer 0800-1000-4800 oder im Internet unter
deutsche-rentenversicherung.de .

dapd.djn/T2012080302086/ome/k2120/ph

(Offenbach)