Der Herbst naht. Mit ihm kommen auch die
Herbststürme. Wer davon betroffen ist, beklagt oft Sachschäden
ungeahnten Ausmaßes. Diese fangen bei kaputten Fensterscheiben an
und reichen über Wasserschäden bis hin zu abgedeckten Dächern. Die
Fragen vieler Eigentümer lauten dann meist: Bin ich versichert?
Welche Police deckt den Schaden ab?
Elmshorn (dapd). Der Herbst naht. Mit ihm kommen auch die
Herbststürme. Wer davon betroffen ist, beklagt oft Sachschäden
ungeahnten Ausmaßes. Diese fangen bei kaputten Fensterscheiben an
und reichen über Wasserschäden bis hin zu abgedeckten Dächern. Die
Fragen vieler Eigentümer lauten dann meist: Bin ich versichert?
Welche Police deckt den Schaden ab?
Die Kostenübernahme richtet sich generell nach der Stärke des
Sturms. Bei Sturmschäden zahlen die Versicherungen grundsätzlich
nur, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. „Ab einer
Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometer ist das persönliche Hab
und Gut gegen Sturmschäden versichert“, sagt Stephan Schweda vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Als Nachweis reicht es aus, wenn eine Wetterstation in der
betroffenen Region eine derartige Sturmstärke gemessen hat. „Für den
Fall, dass die Windstärke für die jeweilige Region nicht gemessen
worden ist, sollte der Versicherte auch sonstige Schäden in der
näheren Umgebung – beispielsweise mit Fotos – belegen“, empfiehlt
Gerold Happ von der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund
Deutschland.
Zwtl.: Sturmschäden an Gebäuden
Für die Regulierung von Sturmschäden an Gebäuden ist die
Wohngebäudeversicherung zuständig, sofern Schäden durch Sturm und
Hagel mitversichert sind. Dann kommt die Wohngebäudeversicherung
einerseits für alle Schäden auf, die unmittelbar durch das Einwirken
des Sturms entstanden wie abgedeckte Dächer oder umgestürzte
Schornsteine.
Daneben werden aber auch Schäden am Gebäude erstattet, die von
durch den Sturm aufgewirbelten und herumfliegenden Gegenständen oder
umstürzenden Bäumen verursacht wurden. Darüber hinaus zahlt die
Wohngebäudeversicherung auch für Folgeschäden, die durch den Sturm
entstanden. „Falls der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben
eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende
Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert“, erläutert Schweda.
Zwtl.: Sturmschäden an Einrichtungsgegenständen
Wenn bei einem Sturm das Dach abgedeckt wurde oder ein Fenster zu
Bruch ging, kann es durchaus passieren, dass auch die Einrichtung im
Inneren des Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen wird. Für die
Regulierung solcher Schäden ist die Hausratversicherung zuständig.
„Die Hausratversicherung zahlt alle Schäden, die der Sturm am
Hausrat, also an allen innerhalb des geschlossenen Gebäudes
befindlichen, beweglichen Sachen – wie zum Beispiel Möbel oder
Kleidungsstücke – anrichtet“, sagt Bianca Boss vom Bund der
Versicherten (BdV).
Nicht zahlen muss die Hausratversicherung dagegen, wenn der
Versicherungsnehmer die Fenster und Türen nicht ordnungsgemäß
verschlossen hat. Versicherungsnehmer sollten außerdem beachten,
dass sie eine sogenannte Schadenminderungspflicht haben. Das
bedeutet, der Versicherte muss alles ihm Mögliche unternehmen, um
den Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört beispielsweise,
ein vom Sturm eingedrücktes Fenster mit einer Plane abzudecken, so
dass kein weiteres Wasser ins Haus eindringen kann.
Zwtl.: Sturmschäden an Fahrzeugen
Sturmschäden an Kraftfahrzeugen fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Teilkaskoversicherung. Die
Teilkaskoversicherung übernimmt sowohl direkt vom Sturm am Auto
verursachte Schäden als auch durch umherfliegende Teile verursachte
Schäden. Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung und zur
Hausratversicherung zahlt die Teilkaskoversicherung übrigens nicht
nur bei Sturmschäden, sondern auch bei Überschwemmungen.
Wenn der Versicherte infolge des Sturms einen Unfall verursachte,
wird der entstandene Schaden jedoch nicht von der
Teilkaskoversicherung übernommen. Für die Regulierung dieses
Unfallschadens wird eine Vollkaskoversicherung benötigt.
dapd.djn/T2012092502799/ome/K2120/mhs
(Elmshorn)