Mietwagenkunden sollten sich zur Wahrung ihrer
personenbezogenen Daten vor einem Vertragsabschluss erkundigen, ob
und gegebenenfalls welche Daten ihrer Fahrten per Datenübermittlung
gespeichert werden. Das empfehlen die Verkehrsrechtsanwälte des
Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.
Berlin (dapd). Mietwagenkunden sollten sich zur Wahrung ihrer
personenbezogenen Daten vor einem Vertragsabschluss erkundigen, ob
und gegebenenfalls welche Daten ihrer Fahrten per Datenübermittlung
gespeichert werden. Das empfehlen die Verkehrsrechtsanwälte des
Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit hatte gegen eine Autovermietung wegen der
unzulässigen Erhebung personenbezogener Daten ein Bußgeld in Höhe
von 54.000 Euro erlassen. Das Mietwagen-Unternehmen hatte in 1.300
hochwertigen Fahrzeugen seiner Flotte GPS-Systeme eingebaut und
damit die Mieter ohne deren Wissen geortet. Neben dem Standort
wurden Datum, Zeit und auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge
erhoben. Laut DAV müssen Kunden über eine Ortung im Voraus
informiert werden und im Mietvertrag zustimmen.
dapd.djn/T2012091100961/nom/K2120/mwa
(Berlin)