Als Invaliditätsschutz ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) immer noch erste
Wahl. Was aber tun, wenn kein ausreichender zu bekommen ist, etwa
wegen einer Vorerkrankung? Alternativen bietet die
Versicherungswirtschaft genug. Aber die Bedingungen sind sehr
unterschiedlich.

Elmshorn (dapd). Als Invaliditätsschutz ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) immer noch erste
Wahl. Was aber tun, wenn kein ausreichender zu bekommen ist, etwa
wegen einer Vorerkrankung? Alternativen bietet die
Versicherungswirtschaft genug. Aber die Bedingungen sind sehr
unterschiedlich.

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt dem Schutz der
Berufsunfähigkeitsversicherung am nächsten. Das Problem: Die Hürde
der Erwerbsunfähigkeit liegt deutlich höher als die der
Berufsunfähigkeit. Der Versicherte darf kaum noch in der Lage sein,
überhaupt einen Beruf auszuüben – er muss also zu 100 Prozent
Invalide sein, bevor er die vereinbarte Rente bekommt. Dafür ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung günstiger und kostet in der Regel
nur etwas mehr als die Hälfte der Summe, die für einen
vergleichbaren Berufsunfähigkeitsschutz fällig wäre.

Die private Unfallversicherung ist dagegen keine Alternative zur
BU-Police. Sie zahlt nur dann, wenn der Versicherte durch einen
Unfall einen körperlichen Schaden davongetragen hat, der ihn
dauerhaft beeinträchtigt. Unfälle machen aber gerade einmal zwei bis
drei Prozent der Invaliditätsfälle aus. Die häufigsten
Krankheitsursachen für Invalidität sind mit einer Unfallversicherung
schlicht nicht versichert.

Zwtl.: Kaum bekannt: Die Grundfähigkeitsversicherung

Auch der Verlust grundlegender Fähigkeiten wie „Sehen“ oder
„Sprechen“ kann eine Invalidität nach sich ziehen. In so einem Fall
kann eine Grundfähigkeitsversicherung helfen. Der Versicherungsfall
tritt ein, wenn man nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens
zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder in Zukunft
nicht fähig sein wird, mindestens eine der Hauptfähigkeiten „Sehen“,
„Sprechen“, „Orientieren“ oder „Hände gebrauchen“ auszuüben oder
mindestens drei Fähigkeiten aus einem weiteren Katalog auszuüben.
Dazu gehören „Hören“, „Sitzen“, „Greifen“ oder „Stehen“.

Vorteil dieser kaum bekannten Versicherung: Sie leistet
unabhängig davon, ob der Versicherte mit der gesundheitlichen
Einschränkung im weiteren Verlauf seines Lebens noch arbeiten kann
oder nicht. Allerdings liegt die Police preislich auf dem Niveau der
Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann vorrangig abgeschlossen
werden sollte.

Ein weiteres Modell ist die Dread-Disease-Police. Hierbei wird
die Versicherungsleistung fällig, wenn beim Versicherten eine der
sogenannten Katalog-Krankheiten diagnostiziert wird: Das Spektrum
reicht dabei von Krebs, Schlaganfällen und Herzinfarkten bis hin zu
Blindheit, Taubheit oder Nierenversagen. Im Leistungsfall erhält der
Versicherte dann eine Einmalzahlung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob er noch arbeiten kann oder nicht
oder ob er zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Berufsleben
zurückkehrt. Das Problem: Als Invaliditätsschutz ist die Police nur
bedingt geeignet, weil klassische Berufsunfähigkeitsursachen wie
Rückenleiden oder psychische Probleme nicht abgesichert sind.

dapd.djn/T2012080302109/ome/k2120/ph

(Elmshorn)