Grundstücks- und Immobilieneigentümer trifft
eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Sie sind dafür
verantwortlich, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für andere
Personen oder das Eigentum anderer ausgeht. Wird diese Pflicht
verletzt, kann es teuer werden.

Elmshorn (dapd). Grundstücks- und Immobilieneigentümer trifft
eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Sie sind dafür
verantwortlich, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für andere
Personen oder das Eigentum anderer ausgeht. Wird diese Pflicht
verletzt, kann es teuer werden. „Nach dem Gesetz haftet der
Eigentümer, wenn Schäden von seinem Gebäude ausgehen und er seine
Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend erfüllt hat“,
erläutert Gerold Happ von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &
Grund Deutschland.

Der klassische Fall ist eine Vernachlässigung der Streupflicht
bei Eis und Schnee: Stürzt jemand und verletzt sich, wird er vom
Hauseigentümer Schadenersatz fordern. Aufgabe einer Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist es, unberechtigte
Schadenersatzforderungen abzuwehren (passiver Rechtsschutz) sowie
berechtige Forderungen anstelle des Hauseigentümers zu begleichen.

Zwtl.: Wann brauche ich den Schutz?

Eigenheimbesitzer können aufatmen: Bewohnen sie ihr Eigenheim
ausschließlich selbst, können sie auf eine zusätzliche Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht verzichten, sofern eine Privathaftpflicht
vorhanden ist. Denn in diesem Fall werden alle vom Eigenheimbesitzer
zu tragenden Risiken bereits von der Privathaftpflicht abgedeckt.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hingegen, wenn die Immobilie
vermietet wird.

„Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist angedacht für
Besitzer eines vermieteten Einfamilienhauses oder eines Zwei-
beziehungsweise Mehrfamilienhauses“, erklärt Stephan Schweda vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Weiterhin empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
auch für Eigentümergemeinschaften, um Unfälle abzudecken, die sich
im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums ereignen, etwa im
Treppenhaus. Wer ein unbebautes Grundstück besitzt, sollte ebenfalls
eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Wenn dort zum
Beispiel Kinder spielen und sich verletzen, können
Schadenersatzforderungen auf den Besitzer zukommen, die nicht von
der Privathaftpflicht gedeckt sind.

Zwtl.: Zweifelsfälle

In einigen Fällen, etwa bei der Vermietung eines einzelnen
Zimmers, lässt sich nicht pauschal sagen, ob eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist. Im Zweifelsfall
sollte man sich deshalb zunächst einmal bei der Versicherung
erkundigen, ob der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht
ausreicht.

„Vor dem Abschluss dieser Versicherung sollten Interessenten bei
ihrem Privathaftpflichtversicherer nachfragen, ob ihr Risiko
eventuell dort beitragsfrei mitversichert ist“, sagt Bianca Boss vom
Bund der Versicherten (BdV). „Einige Gesellschaften versichern
abvermietete Räume oder auch Einliegerwohnungen und
Eigentumswohnungen beitragsfrei mit beziehungsweise gegen einen
relativ geringen Zuschlag.“

Zwtl.: Auf die Höhe der Deckungssumme achten

Insbesondere bei Personenschäden drohen mitunter sehr hohe
Schadenersatzforderungen. Neben den Behandlungskosten können auch
noch die Zahlung von Schmerzensgeld und eine Entschädigung für einen
möglichen Verdienstausfall auf den Hausbesitzer zukommen. Im
schlimmsten Fall muss der Hausbesitzer sogar für eine lebenslange
Rente des Verunglückten zahlen. Das kann sich zu einem
Millionenbetrag summieren.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, beim Abschluss einer Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass die
Deckungssumme nicht zu niedrig angesetzt ist. „Die
Versicherungssumme sollte bei mindestens drei Millionen Euro
liegen“, empfiehlt Boss.

Teuer ist der Schutz nicht: Für ein Zweifamilienhaus kostet eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit einer Deckungssumme von drei
Millionen Euro knapp 30 Euro pro Jahr. Für ein Haus mit sechs
Wohnungen kostet der Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von
fünf Millionen Euro ab 50 Euro. Der Versicherungsschutz für ein
unbebautes Grundstück von bis zu 2.000 Quadratmetern ist für rund 20
Euro pro Jahr zu bekommen.

dapd.djn/T2012082302460/ome/K2120/ph

(Elmshorn)