Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von
alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden
nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem
solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der
Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein
Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.
Bremen (dapd). Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von
alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden
nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem
solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der
Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein
Fall für die Kfz-Haftpflicht sind. Das entschied das Landgericht
Bremen (Aktenzeichen: 6 S 324/11).
Dadurch soll erreicht werden, dass die private Haftpflicht nicht
für Schäden einstehen muss, die sich aus dem Gebrauch eines Kfz
ergeben. Für den Betroffenen besteht damit die Gefahr, dass er einen
Schaden verursacht, der weder von der Kfz-Versicherung noch von
seiner privaten Haftpflicht abgedeckt ist. Das ist nach Einschätzung
des Landgerichts Bremen allerdings hinzunehmen.
dapd.djn/T2013021801086/ome/K2120/rad
(Bremen)