Unternehmen dürfen personenbezogene Kundendaten
wie Name und Anschrift ab 1. September nur noch mit Zustimmung der
Betroffenen für Werbezwecke und Adresshandel nutzen. Darauf wies der
Bundesdatenschutzbeauftragte am Donnerstag angesichts des
bevorstehenden Auslaufens einer entsprechenden Übergangsregelung im
Bundesdatenschutzgesetz hin.

Berlin (dapd). Unternehmen dürfen personenbezogene Kundendaten
wie Name und Anschrift ab 1. September nur noch mit Zustimmung der
Betroffenen für Werbezwecke und Adresshandel nutzen. Darauf wies der
Bundesdatenschutzbeauftragte am Donnerstag angesichts des
bevorstehenden Auslaufens einer entsprechenden Übergangsregelung im
Bundesdatenschutzgesetz hin.

Wichtig für die Verbraucher: Die Einwilligung für eine Nutzung
oder Übermittlung der Daten muss in Verträgen künftig deutlich
hervorgehoben werden. Sollte der Betroffene die Nutzung oder
Übermittlung der Daten nach der Einwilligung zurückziehen wollen,
kann dieser Widerspruch einreichen. Unternehmen müssen nach der
neuen Rechtslage auf Werbeschreiben gut sichtbar über das
Widerspruchsrecht für Kunden aufklären.

(Informationsbroschüre „Adresshandel und unerwünschte Werbung“:
http://url.dapd.de/M5CM0i )

dapd.djn/T2012083001074/clo/mhs/mwa

(Berlin)