Nach der Streikankündigung der
Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO müssen sich viele Reisende auf
Flugausfälle einstellen. Mögliche Auswirkungen eines Streiks und was
Verbraucher beachten sollten:
Berlin (dapd). Nach der Streikankündigung der
Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO müssen sich viele Reisende auf
Flugausfälle einstellen. Mögliche Auswirkungen eines Streiks und was
Verbraucher beachten sollten:
Was droht dem Fluggast bei einem Streik der Flugbegleiter?
Den Passagieren droht eine Verspätungswelle. Nicht nur
Lufthansa-Kunden könnten stundenlang am Flughafen festsitzen. Auch
Fluggäste anderer Gesellschaften könnten betroffen sein, sollte der
Streik länger andauern.
Welche Rechte haben die Fluggäste?
Wer an einem Flughafen innerhalb der EU festsitzt, hat Ansprüche,
die in der Fluggastrechte-Verordnung geregelt sind, wie der
Reiserechtsexperte Kay Rodegra erklärt. Wer mehrere Stunden auf
seinen Flieger warten muss, hat Anrecht auf Betreuung durch die
Airline, dies schließt Verpflegung und Telefonate ein.
Dieser Betreuungsanspruch tritt ab zwei Stunden Verspätung bei
Kurzstreckenflügen in Kraft, ab drei Stunden Verspätung auf einem
Flug der Mittelstrecke und ab vier Stunden Verspätung auf
Langstreckenflügen. Sollte die Flugverspätung bis in die Nacht
reichen, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer zur Verfügung
stellen und auch den Transfer dorthin bezahlen. In Absprache mit der
Gesellschaft können Passagiere auch auf den Zug umsteigen.
Müssen Fluggäste für die Betreuungskosten zuerst selbst
aufkommen?
Die Verordnung sieht vor, dass die Betreuung kostenlos
bereitgestellt wird. Das klappt aber oft nicht. Sollte die Airline
trotz Nachfrage keine Betreuung bereitstellen können, muss sich der
Fluggast selbst um Verpflegung und möglicherweise ein Hotelzimmer
kümmern, alle Belege aufbewahren und die Kosten anschließend der
Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Diese Kosten sind
verschuldensunabhängig. Die Airline muss dem Fluggast also helfen,
egal ob die Verspätung durch eine Aschewolke, einen Sturm oder eben
einen Streik der Flugbegleiter entstanden ist.
Können Fluggäste aufgrund einer Verspätung Flüge stornieren?
Wenn der Flieger mehr als fünf Stunden verspätet ist, kann der
Passagier den Flug stornieren und sein Geld zurück erhalten – ohne
Bearbeitungs- und Stornogebühren. Ein Pauschaltourist muss etwas
mehr Geduld aufbringen: Er muss sechs oder sieben Stunden warten,
hat zwar Anspruch auf dieselben Betreuungsleistungen wie ein
Individualtourist, kann aber nicht kostenfrei von dem Flug
zurücktreten.
Gibt es bei Flugausfällen eine Entschädigung?
Die Verordnung der EU zu Fluggastrechen sieht zwar
Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro vor, wenn ein Passagier
nicht befördert wird. Doch im Falle eines Streiks dürfte diese
Klausel nicht gelten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied
kürzlich, dass Passagiere bei einem Pilotenstreik keine
Entschädigung bekommen. Es handele sich um ein außergewöhnliches und
unabwendbares Ereignis, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Einen Tarifstreit schätzt der BGH damit ähnlich unberechenbar ein
wie das Wetter.
( Die EU-Verordnung im Detail: http://url.dapd.de/BxliV2 )
( Kostenpflichtiger Kundenservice der Lufthansa: 01805 805 805 )
dapd.djn/T2012082851414/clo,ph/pon
(Berlin)