Glaubt man den TV-Werbespots, dann lauert für
Autofahrer das Unheil allerorten. Mal zerdeppert ein Steinschlag die
Frontscheibe. Mal lässt derbes Überfahren einer Bodenwelle die
Scheibe reißen. Doch stets ist in den bunten Bildern Abhilfe rasch
zur Hand – mal wird repariert, mal wird ausgetauscht. Skeptiker
argwöhnen da, dass dem teureren Austausch der Vorzug gegeben werden
könnte.

Berlin (dapd). Glaubt man den TV-Werbespots, dann lauert für
Autofahrer das Unheil allerorten. Mal zerdeppert ein Steinschlag die
Frontscheibe. Mal lässt derbes Überfahren einer Bodenwelle die
Scheibe reißen. Doch stets ist in den bunten Bildern Abhilfe rasch
zur Hand – mal wird repariert, mal wird ausgetauscht. Skeptiker
argwöhnen da, dass dem teureren Austausch der Vorzug gegeben werden
könnte.

„Im Jahr 2010 gab es 2.652.430 Glasbruchschäden bei einem Aufwand
von 1.165.218 Euro“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Damit seien
die Aufwendungen im Vergleich zu 2009 um 4,7 Prozent gestiegen. Im
Jahr 2009 habe der Anstieg sogar 9,7 Prozent betragen. Da darf es
nicht verwundern, wenn die Kfz-Versicherer sich solche Schäden
genauer anschauen.

Zwtl.: Auf das Kleingedruckte achten

„Ob und in welchem Umfang der Teilkaskoversicherer die Kosten
einer Reparatur eines Steinschlags übernimmt, ist von den jeweiligen
Vertragsbedingungen abhängig“, erläutert Rüter. Das betreffe ebenso
die Frage nach dem Verzicht auf den Selbstbehalts-Abzug bei
Steinschlagreparaturen. Die meisten Versicherer verzichteten –
jedenfalls bei der gängigen Teilkasko-Selbstbeteiligung – auf einen
Abzug. Einige Versicherer vereinbarten hierfür aber auch, dass
bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

„Kennt der Kunde die Details seiner Vertragsbedingungen nicht,
ist er deshalb immer gut beraten, wenn er vor der Auslösung seines
Reparaturauftrags bei seiner Versicherung anruft und sich
Informationen und Unterstützung einholt“, empfiehlt die Fachfrau
Autobesitzern. Wer zudem seine Versicherungspolice mit einer
Werkstattbindung gekoppelt hat, sollte ebenfalls seine Assekuranz
kontaktieren.

Doch nicht nur die Versicherung hat bei der Behebung des Schadens
ein Wort mitzureden, sondern auch der Gesetzgeber. Entsprechend darf
die Einschlagstelle nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegen. Als
Faustregel gilt: Das Fernsichtfeld ist ein 29 Zentimeter breiter
Streifen (etwa DIN-A4-Format quer) mittig zum Lenkrad nach oben und
unten soweit das Wischerblatt reicht. Ferner herrscht
Reparaturverbot, wenn die Beschädigung mehr als fünf Millimeter im
Durchmesser beträgt.

„Risse dürfen nicht mehr als fünf Zentimeter lang sein und nicht
im Randbereich der Scheibe liegen“, steckt Jörg Ahlgrimm von der
Sachverständigenorganisation Dekra weitere Grenzen des Reparierbaren
ab. Er ergänzt: „Auch darf sich die zwischen den beiden Schichten
der Verbundglasscheibe liegende Folie höchstens fünf Millimeter über
den eigentlichen Schaden hinaus abgelöst haben.“

Zwtl.: Nicht jeder Schaden kann repariert werden

Ausschlaggebend für den Reparaturerfolg ist laut Eberhard Lang
vom TÜV Süd, „dass die Schadenstelle sauber und trocken ist“.
Wichtig sei zudem, dass zwischen dem Zeitpunkt des Steinschlags und
der Reparatur keine Feuchtigkeit und vor allem kein Schmutz in die
feinen Sprünge und Ritzen eindringen können. Deshalb solle man im
Fall einer Reparatur rasch handeln. Beispielsweise gebe es spezielle
„Scheibenpflaster“ bei Autoglasdiensten oder Versicherungen, die
sich vorsorgliche Autofahrer ins Handschuhfach legen könnten. „Es
genügt aber auch ein Streifen transparenter Klebefilm“, schildert
TÜV-Fachmann seine Erfahrungen.

Doch dann sollte Schluss mit der Eigenarbeit sein. „Die Reparatur
von Scheiben ist sicherheitsrelevant und deshalb nichts für
Schrauber“, warnt Lang: „Das gilt ebenso für die Verwendung
spezieller Reparatur-Kits, die im Handel erhältlich sind. Eine
einwandfreie Arbeit braucht eine Menge Spezialwerkzeug und eine
besondere Ausbildung.“

Insgesamt, so lautet das Fazit von Fachleuten, existieren
mittlerweile gute Reparaturverfahren für Verbundgläser von
Windschutzscheiben, die den ursprünglichen Zustand weitgehend
wiederherstellen können. Bei der Reparatur saugt ein Vakuumgerät
Luft und Feuchtigkeit aus dem entstandenen Hohlraum und füllt ihn
anschließend mit Kunstharz aus.

„Die Durchsicht durch die reparierte Stelle muss allerdings klar,
lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei sein“, darauf weist
TÜV-Fachmann Lang hin: „Zwar sind die mit einem Spezialharz
geflickten Stellen kaum zu erkennen, können aber bei Nachtfahrten
Streulicht erzeugen. Im Extremfall leuchten sie dann wie Dioden.
Nicht mehr anzuraten ist natürlich auch das Ausbessern einer
Scheibe, die so zerkratzt und verschlissen ist, dass ein Austausch
ohnehin fällig wäre.“

dapd.djn/T2012100802950/nom/K2120/mwa

(Berlin)