Die Leuchtweitenregelung soll verhindern, dass das
Auto je nach Beladung unversehens als Blender umherfährt. Das könnte
Besitzern von Pkw mit Xenonlicht egal sein, denn für diese Fahrzeuge
ist eine automatische Korrektur des Scheinwerferkegels Pflicht. Sie
blockiert damit dank regelmäßiger Betätigung auch viel seltener als
die manuelle bei Halogenlicht.

Bonn (dapd). Die Leuchtweitenregelung soll verhindern, dass das
Auto je nach Beladung unversehens als Blender umherfährt. Das könnte
Besitzern von Pkw mit Xenonlicht egal sein, denn für diese Fahrzeuge
ist eine automatische Korrektur des Scheinwerferkegels Pflicht. Sie
blockiert damit dank regelmäßiger Betätigung auch viel seltener als
die manuelle bei Halogenlicht. Wenn Probleme auftreten, liegen sie
oft in den Sensoren an Vorder- und Hinterachse begründet. Meist
seien sie aber nicht schwerwiegend, sagt Ulrich Köster, Sprecher des
Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn.

Die Fühler melden den Beladungszustand, also ob beispielsweise im
Kofferraum schwere Last lagert oder viele Personen mitfahren. Anhand
dieser Daten werden die Scheinwerfer automatisch so justiert, dass
sie nicht blenden und trotzdem optimale Leuchtweite bieten.

Das Problem: Die Sensoren sind in aller Regel unter dem
Fahrzeugboden angebracht und extremen Bedingungen ausgesetzt.
Streusalz, Feuchtigkeit oder Schmutz greifen während der Fahrt
praktisch pausenlos an. „Besonders gefährdet sind dabei weniger die
Sensoren selbst“, sagt der Kfz-Fachmann, die seien nämlich gut
gekapselt. Gestänge, Kabel und vor allem ihre Steckverbindungen
seien eher für Fehler verantwortlich.

Ist der Kontakt schlecht oder liefert ein Sensor kein Signal,
meldet dies eine Kontrolllampe im Cockpit. Das ist dann ein Fall für
das Diagnosegerät. Und wenn der Defekt von Steckern oder Gestängen
herrühre, sei er auch schnell behoben, beruhigt Köster.

„Der Kfz-Meister beurteilt, ob die Schmierung mit einem
geeigneten Mittel ausreicht oder ein Teil zu erneuern ist.“ Danach
ist die Neujustierung der Leuchtweitenregelung notwendig. Dazu
braucht es wieder den Diagnosetester. In aller Regel lässt sich nur
mit ihm die Fehlermeldung im Cockpit löschen.

dapd.djn/T2013031100988/nom/K2120/mwa

(Bonn)