Beruflich bedingte Kosten können steuerlich als
Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei kann das Finanzamt
jedoch prüfen, ob die Kosten angemessen sind. Unangemessene Ausgaben
müssen dann nicht anerkannt werden.
Stuttgart (dapd). Beruflich bedingte Kosten können steuerlich als
Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei kann das Finanzamt
jedoch prüfen, ob die Kosten angemessen sind. Unangemessene Ausgaben
müssen dann nicht anerkannt werden.
Vor allem bei einem teuren Fuhrpark für Dienstreisen stellt sich
immer wieder die Frage, welche Kosten angemessen sind. In einem vom
Finanzgericht Baden-Württemberg (EFG 2012 S. 1134) entschiedenden
Fall ging es um einen Fuhrpark im Wert von mehreren Hunderttausend
Euro – der zu Dienstreisekosten in Höhe von 111.000 Euro führte. Das
Finanzgericht stellte sich auf die Seite des Finanzamts und erkannte
die Kosten nicht an, da in diesem Fall die Ausgaben in einem krassen
Missverhältnis zu den Einnahmen standen.
dapd.djn/T2013011401474/ome/K2120/rad
(Stuttgart)