Der erneute Wintereinbruch kann für Mieter und
Hausbesitzer ein folgenreiches Nachspiel haben. Wer nicht
ausreichend heizt, riskiert, dass Wasser in Heizungs- oder
Trinkwasserleitungen gefriert. Wenn es dann taut, können die Rohre
platzen.

Berlin (dapd). Der erneute Wintereinbruch kann für Mieter und
Hausbesitzer ein folgenreiches Nachspiel haben. Wer nicht
ausreichend heizt, riskiert, dass Wasser in Heizungs- oder
Trinkwasserleitungen gefriert. Wenn es dann taut, können die Rohre
platzen.

Die Versicherungswirtschaft warnt Mieter und Hausbesitzer davor,
bei Minusgraden ein paar Euro bei den Heizkosten sparen zu wollen.
Denn ein Leitungsschaden könne richtig ins Geld gehen, erklärt der
Branchenverband GdV. Am ehesten könnten Wasserleitungsschäden in
Wohnräumen wie Gäste- und Arbeitszimmer, im Keller, Vorrats- oder
Abstellraum und Gäste-WC auftreten. Aber auch Gartenwasserleitungen
und nicht genutzte Ferienwohnungen seien gefährdet.

Dabei schafft die Frostschutzstellung am Heizkörperventil nur
bedingt Sicherheit. Denn der sogenannte Frostwächter sorge lediglich
dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert, erläutert der GdV.
Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, würden nicht
geschützt.

dapd.djn/T2013031100629/mwo/mwa

(Berlin)