Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem
Unternehmen aus der Region Paderborn untersagt, sein
Wodka-Mischgetränk mit der Bezeichnung „Energy & Vodka“ zu
vertreiben. Das Gericht gab damit in einem am Freitag
veröffentlichten Urteil einem Verein recht, der gegen diese Art des
Marketings geklagt hatte.
Hamm/Paderborn (dapd). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem
Unternehmen aus der Region Paderborn untersagt, sein
Wodka-Mischgetränk mit der Bezeichnung „Energy & Vodka“ zu
vertreiben. Das Gericht gab damit in einem am Freitag
veröffentlichten Urteil einem Verein recht, der gegen diese Art des
Marketings geklagt hatte.
Nach Ansicht der Richter verstößt die Bezeichnung „Energy &
Vodka“ gegen die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene
Angaben. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent
dürfen demnach keine nährwertbezogenen Angaben tragen. Dies sei mit
dem Begriff „Energy“ aber der Fall, weil er bei dem Verbraucher
unzulässigerweise suggeriere, dass ihm der Konsum des Getränks
Energie, Kraft und Leistungsvermögen verschaffe.
(Aktenzeichen: OLG Hamm I-4 U 38/12)
dapd.djn/T2012081000969/mbo/mwa
(Hamm/Paderborn)