Die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene
Wohnfläche sollte vor Abschluss unbedingt nachgemessen werden. Die
Stiftung Warentest weist in der Oktoberausgabe der Zeitschrift
„Finanztest“ darauf hin, dass die Zahlen auf dem Papier oft nicht
der Wirklichkeit entsprechen. Betrage die Abweichung bei
Mietwohnungen über zehn Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt
werden.
Berlin (dapd). Die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene
Wohnfläche sollte vor Abschluss unbedingt nachgemessen werden. Die
Stiftung Warentest weist in der Oktoberausgabe der Zeitschrift
„Finanztest“ darauf hin, dass die Zahlen auf dem Papier oft nicht
der Wirklichkeit entsprechen. Betrage die Abweichung bei
Mietwohnungen über zehn Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt
werden. Auch die Vorauszahlungen für Nebenkosten fallen geringer
aus. Bei geringeren Abweichungen geht der Kunde leer aus.
Verbindlich für die Vermessung ist die Wohnflächenverordnung.
Komplizierter sind Kaufverträge: Ist die Fläche kleiner als
erwartet, sei es später schwierig, den Kaufpreis zu mindern,
Schadenersatz zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen,
schreiben die Experten. Denn ob die Zehn-Prozent-Regel oder die
Wohnflächenverordnung auch für Kaufverträge gilt, liegt im Ermessen
der Gerichte. Käufer sollten vor Vertragsunterzeichnung daher
unbedingt die Immobilie ausmessen.
dapd.djn/T2012091702868/mwo/mwa
(Berlin)