Die Zahlungsfrist für freiwillige
Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2012 läuft am 2. April ab.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin
hin. Die monatliche Beitragshöhe kann zwischen dem Mindestbeitrag
von 88,20 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro frei gewählt
werden.
Berlin (dapd). Die Zahlungsfrist für freiwillige
Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2012 läuft am 2. April ab.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin
hin. Die monatliche Beitragshöhe kann zwischen dem Mindestbeitrag
von 88,20 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro frei gewählt
werden.
Freiwillige Beiträge erhöhen nicht nur den Rentenanspruch,
sondern können beispielsweise wichtig sein, um den
Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten oder
Wartezeiten für eine Altersrente zu erfüllen. Insbesondere
Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die
Frist nicht versäumen, betont die DRV.
dapd.djn/T2013030401329/rog/K2120/mwa
(Berlin)