Keine gute Nachricht für Arbeitgeber: Knapp die
Hälfte der Beschäftigten ist auch am Arbeitsplatz bei Facebook,
Twitter und anderen sozialen Netzwerken aktiv. Und das nicht nur in
den Pausen, wie aus einer Umfrage des Personaldienstleisters Kelly
Services hervorgeht. Immerhin 52 Prozent der 4.
Berlin (dapd). Keine gute Nachricht für Arbeitgeber: Knapp die
Hälfte der Beschäftigten ist auch am Arbeitsplatz bei Facebook,
Twitter und anderen sozialen Netzwerken aktiv. Und das nicht nur in
den Pausen, wie aus einer Umfrage des Personaldienstleisters Kelly
Services hervorgeht. Immerhin 52 Prozent der 4.000 Befragten in
Deutschland geben zu, dass die Nutzung von Social Media auf Kosten
der Arbeitsleistung geht.
Wer auch bei der Arbeit das Twittern nicht lassen kann, sollte
allerdings die möglichen Folgen bedenken. Auch wenn im Betrieb die
private Internetnutzung nicht ausdrücklich verboten ist, ist sie
deswegen längst nicht erlaubt. Und Arbeitnehmer, die während ihrer
Arbeitszeit private Angelegenheiten regeln, verstoßen in jedem Fall
gegen ihre Vertragspflichten.
Ob und unter welchen Umständen die Pflege virtueller
Freundschaften am Arbeitsplatz tatsächlich eine Abmahnung oder gar
Kündigung nach sich ziehen kann, ist bislang nicht höchstrichterlich
geklärt. Im Einzelfall zeigten sich Arbeitsgerichte bislang
vergleichsweise großzügig.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erklärte sogar eine
ordentliche Kündigung für ungültig, obwohl ein Beschäftigter trotz
ausdrücklichen Verbots und während der Arbeitszeit aus privaten
Gründen online war. Nach Ansicht der Richter hätte der Arbeitgeber
den Arbeitnehmer zunächst abmahnen müssen. Dabei berücksichtigten
die Richter, dass der Beschäftigte das Internet jeweils nur für
einen kurzen Zeitraum privat genutzt hatte (Aktenzeichen: 6 Sa
682/09).
Zwtl.: Mit Smartphone nicht auf Online-Zugang der Firma
angewiesen
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit
Arbeitgeber die private Internetnutzung überhaupt noch kontrollieren
können. Immer mehr Menschen besitzen Smartphones, mit denen sie
jederzeit online sind, ohne auf einen Online-Zugang über die Firma
angewiesen zu sein.
Die radikale Lösung wäre ein generelles Verbot privater Handys am
Arbeitsplatz. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz darf ein Arbeitgeber ein entsprechendes Verbot
verhängen – Pausenzeiten ausgenommen (Aktenzeichen: 6 TaBV 33/09).
Arbeitgeber, die diese Lösung in Betracht ziehen, müssten sich
aber wohl auf eine deutliche Abkühlung des Betriebsklimas gefasst
machen. Der Kelly-Studie zufolge sieht nämlich jeder zweite
Arbeitnehmer gar keinen Grund dafür, sich nicht auch am Arbeitsplatz
privat in sozialen Netzwerken zu bewegen. Ein Smartphone-Verbot
würde bei den Betroffenen auf ebenso wenig Verständnis stoßen wie
der Versuch, Gespräche am Kaffeeautomaten auf rein berufliche Themen
zu beschränken.
dapd.djn/T2012062903274/rog/K2120/mwa
(Berlin)