Seit 1. Januar 2013 sollten Unternehmer
Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und
Dauerfristverlängerungen eigentlich nur noch zertifiziert über das
Elster-Portal übertragen können. Jetzt wird auf dem Portal darauf
hingewiesen, dass Erklärungen für eine Übergangszeit bis 31. August
auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.
Berlin (dapd). Seit 1. Januar 2013 sollten Unternehmer
Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und
Dauerfristverlängerungen eigentlich nur noch zertifiziert über das
Elster-Portal übertragen können. Jetzt wird auf dem Portal darauf
hingewiesen, dass Erklärungen für eine Übergangszeit bis 31. August
auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.
Trotzdem sollten Unternehmer die Zertifizierung schnellstmöglich
sicherstellen, weil ab August sonst keine Übertragung der
Anmeldungen und Erklärungen mehr möglich ist.
dapd.djn/T2013012800715/ome/K2120/rad
(Berlin)