Wer mit einer Zigarette im Bett einschläft und
einen Brandschaden verursacht, muss für diesen finanziell einstehen.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen
hervor. In dem Fall hatte eine Hausratversicherung dem Versicherten
den Schaden reguliert, den Verursacher aber in Regress genommen. Zu
Recht, wie das Gericht entschied.

Bremen (dapd). Wer mit einer Zigarette im Bett einschläft und
einen Brandschaden verursacht, muss für diesen finanziell einstehen.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen
hervor. In dem Fall hatte eine Hausratversicherung dem Versicherten
den Schaden reguliert, den Verursacher aber in Regress genommen. Zu
Recht, wie das Gericht entschied. Denn wer sich mit einer brennenden
Zigarette zum Schlafen ins Bett begibt, handelt grob fahrlässig und
muss den Schaden ersetzen.

(Aktenzeichen: OLG Bremen 3 U 53/11)

dapd.djn/T2012070501390/ome/k2120/ph

(Bremen)