Autofahren in Frankreich nur noch mit Alkoholtester

Auto- und Motorradfahrer müssen ab Sonntag (1. Juli) in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Das gilt ebenso für Besucher des Landes. Die Prüfgeräte müssen der französischen Norm (NF-Zertifikat) entsprechen. Darauf weist der ADAC in München hin. Neben Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen.

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