Berlin (dapd). Das neue Jahr bringt Neuerungen für Millionen Arbeitnehmer: So bekommen Beschäftigte 2013 Monat unter dem Strich etwas mehr heraus, weil der Beitrag für die Rentenversicherung auf den niedrigsten Stand seit 1995 sinkt. Neuerungen gibt es auch für Mini-Jobber: Sie dürfen erstmals seit zehn Jahren mehr Geld verdienen. Aus 400-Euro-Jobs werden 450-Euro-Jobs. Die Kleinstverdiener bekommen zudem etwas mehr Anreize, in eine Mini-Rente zu investieren und zu riestern.

Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Niedriger lag diese Rechengröße in der Sozialversicherung zuletzt im Jahr 1995, da waren es 18,6 Prozent. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Beide müssen im kommenden Jahr jeweils 0,35 Prozentpunkte weniger dafür aufbringen.

Wie stark sich das letztlich auf die Lohntüte auswirkt, hängt vom Einkommen und von der persönlichen Situation ab. Wer ein Bruttogehalt von 4.000 Euro hat, dem werden beispielsweise künftig 14 Euro weniger im Monat für die Rentenversicherung abgezogen, wie die Steuerexperten von "Finanztest" vorrechnen.

Mini-Job mit Rentenversicherung

Nebenher Geld zu verdienen, wird ab 1. Januar attraktiver als bisher: Die Verdienstgrenze für Mini-Jobber steigt auf 450 Euro. Die neue Grenze fürs Zubrot dürfte vielen Bürgern größeren finanziellen Spielraum bringen. Sie können mehr arbeiten oder bei einem zweiten oder dritten Arbeitgeber noch dazuverdienen.

Nach Angaben von Claudia Müller, Sprecherin der Mini-Job-Zentrale in Bochum, sind aktuell circa 7,2 Millionen Bundesbürger als Mini-Jobber beschäftigt. Derzeit müssen sie noch keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Nur der Arbeitgeber führt pauschal 15 Prozent dafür ab, außerdem noch 13 Prozent für die Krankenversicherung plus zwei Prozent Lohnsteuer.

Kaum ein Mini-Jobber nutzt bislang die Möglichkeit, auf seine Versicherungsfreiheit zu verzichten und den Rentenbeitrag des Chefs freiwillig aus eigener Tasche auf 19,6 Prozent aufzustocken. Für die winzigen Rentenansprüche im Alter müssten derzeit Lohnabzüge von 4,6 Prozent im Monat in Kauf genommen werden. Damit seien nur die wenigsten einverstanden, sagt Müller.

Das soll sich 2013 ändern. Wer im nächsten Jahr einen Mini-Job neu anfängt, ist automatisch in der Rentenversicherungspflicht. Monatlich zieht der Arbeitgeber dafür dann 3,9 Prozent statt bisher 4,6 (als freiwillige Aufstockung) vom Lohn ab. Verdient der Mini-Jobber 450 Euro, wäre das ein Eigenanteil von 17,55 Euro im Monat. Mit dem Geld investieren die Kleinstverdiener nicht nur in eine gesetzliche Mini-Altersrente. Sie sichern sich zudem Ansprüche auf medizinische Rehaleistungen und sie dürfen riestern, also mit staatlichen Fördergeldern für eine private Extra-Rente sparen. "Für weniger Beitrag als bisher können sich die Mini-Jobber so den vollen Schutz der Rentenversicherung sichern", betont Müller.

Ob die neuen Anreize für mehr Absicherung im Alter zum großen Wurf werden, ist jedoch fraglich. Wer ab 2013 seinen Rentenpflichtbeitrag zahlt, erwirbt bei einem Verdienst von 450 Euro nach derzeitigem Stand 4,45 Euro Monatsrente im Alter.

Schlupfloch aus der Beitragspflicht

Wer auf die Mini-Rente verzichten und auch künftig brutto für netto auf die Hand will, kann das durchaus haben – er muss allerdings aktiv werden. Legt der Neu-Mini-Jobber bei seinem Arbeitgeber schriftlich Widerspruch ein, ist er die neue Beitragspflicht im Handumdrehen wieder los. Die Regelung gilt auch für all jene, die bereits einen Mini-Job haben und nächstes Jahr mehr Geld bekommen, also dann zwischen 400 und 450 Euro verdienen. Dann tritt auch bei dem bisher versicherungsfreien Mini-Job die Versicherungspflicht ein. Der Mini-Jobber kann sich jedoch ebenfalls befreien lassen.

dapd