Berlin (dapd). Es ist ein Thema, das ältere Menschen und deren Angehörige lieber verdrängen oder auf später verschieben: Vorsorge für die Zeiten zu treffen, in denen die körperlichen und geistigen Kräfte nachlassen. "Jeder sollte sich so früh wie möglich die Frage stellen, wer Entscheidungen für einen treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage ist", sagt Wega Wetzel, Sprecherin bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
Für Rechtsgeschäfte und Versicherungsfragen sollte eine Vertrauensperson festgelegt werden, die im Ernstfall vermögens- und zivilrechtliche Angelegenheiten regeln darf, rät Wetzel. Neben dem Verfassen eines Testaments sollte auch das Thema Patientenverfügung rechtzeitig angegangen werden.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung regeln
Wie möchte ich diese letzte Zeit verbringen? Möchte ich im Fall einer unheilbaren Erkrankung und beim Verlust jeglicher körperlicher Selbstständigkeit medikamentös behandelt und notfalls künstlich am Leben erhalten werden? Oder soll auf einen Eingriff in den natürlichen Verlauf verzichtet werden? Diese Fragen würden in der Patientenverfügung geklärt, erläutert Wetzel. Bei Fehlen dieser schriftlichen Darlegung, müssten im Ernstfall andere für einen entscheiden. Dadurch bringe man Partner, Kindern und Angehörige in eine schwierige Lage, warnt die DGHS-Sprecherin.
Wetzel weist darauf hin, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder alternativ einer Betreuungsverfügung zu verbinden und mindestens eine nahestehende Person darüber zu informieren, wo die Unterlagen aufbewahrt werden. Gerade wenn eine Erkrankung überraschend eintrete, sei es wichtig, dass die Dokumente schnell zugänglich sind, erklärt Wetzel. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sie, eine Kopie in elektronischer Form beim Hausarzt zu hinterlegen.
dapd