Stuttgart (dapd). Jeder kann helfen, wenn er eine Straftat wie Raub, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahl, aber auch Belästigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln beobachtet. "Man muss nicht 1,90 Meter groß und durchtrainiert sein, um den Täter von seinem Opfer abzubringen", sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Etwas psychologisches Geschick helfe manchmal schon.

Bedroht der Täter zum Beispiel auf dem Bahnsteig sein Opfer, kann man versuchen, es aus dem Einflussbereich des Täters herauszuholen, etwa indem man ruft: "Kommen Sie herüber zu uns!" Es kann auch helfen, den Täter direkt anzusprechen, zum Beispiel: "Hören Sie auf, wir haben schon die Polizei informiert." Keinesfalls sollte man den Täter duzen, sonst könnten Passanten annehmen, es handle sich um ein Gerangel unter Bekannten, und weitergehen.

Generell rät die Polizei zu helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Dazu gehört in erster Linie Hilfe zu organisieren. "Dafür ist in Deutschland einheitlich die Notrufnummer 110 geschaltet", sagt Schmidt. Außerdem sollten Zeugen möglichst andere Passanten ansprechen. Und zwar nicht allgemein, sondern ganz persönlich: "Sie mit der roten Jacke, kommen Sie mit, da wird ein Mann geschlagen." Wenn mehrere Menschen gemeinsam einschritten, signalisiere das dem Täter, dass nicht nur ein einzelner Zeuge seine Tat nicht toleriere.

Wenn es Verletzte gibt, müssen sich Zeugen in erster Linie um diese kümmern. Erste Hilfe entscheidet oft über Leben und Tod. "Man sollte versuchen zu helfen, auch wenn man es sich im ersten Moment nicht zutraut", rät Schmidt. Passanten, die nicht unmittelbar an der Hilfe für Verletzte beteiligt sind, sollten den Tatort aber verlassen und Platz für Rettungskräfte machen.

Bei der Aufklärung von Straftaten im öffentlichen Raum ist die Polizei besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. "Deshalb sollten sich Zeugen den oder die Täter genau ansehen und sich besondere Merkmale einprägen", sagt Schmidt.

dapd