Köln (dapd). Für Eltern gibt es einen kostenlosen Mustervertrag, der die Internetnutzung für Kinder regeln soll. Hintergrund ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Eltern nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder etwa bei Tauschbörsen haften, wenn sie den Nachwuchs zuvor rechtskonform belehrt haben. Wie eine "rechtskonforme Belehrung" genau aussieht, das zeigt die Kölner Medienrechskanzlei Wilde Beuger Solmecke in einem neu ausgearbeiteten Mustervertrag. Das Formular könne gratis unter wbs.is/internet-vertrag heruntergeladen und genutzt werden.
Mit Hilfe des Vertrags könnten Eltern ihre Kinder über die Internetnutzung belehren. Danach werde der Vertrag von allen Beteiligen unterschieben. Im Ernstfall könnten Eltern damit belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, teilt die Kanzlei weiter mit.
Im ersten Punkt der Vereinbarung werde etwa die Nutzung und der Umfang des Filesharing bei Tauschbörsen geregelt. Darin heißt es: "Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen, ohne vorher meine Eltern zu fragen." In weiteren Abschnitten gehe es um Abofallen, Identitätsdiebstahl in sozialen Netzwerken, Cybermobbing, Jugendschutz und das Recht am eigenen Bild.
Zu dem Mustervertrag gebe es auch ein PDF-Dokument mit Erläuterungen, in denen zu jedem einzelnen Punkt erklärt wird, auf welche Online-Gefahren und Rechtsprobleme die Formulierungen genau abzielen. Eltern sollen so auch für Probleme der Internetnutzung ihrer Kinder sensibilisiert werden, die ihnen zuvor oft noch gar nicht bewusst waren.
dapd