Hamburg (dapd). Online-Shopping könnte künftig kundenfreundlicher werden. Internet-Händler müssen ab 1. August den Komplettpreis des Artikels inklusive aller weiteren Kosten übersichtlich vor dem Absenden der Bestellung anzeigen, wie die Zeitschrift "Computerbild" in ihrer aktuellen Ausgabe (15/2012) berichtet. Erfolge ein Kauf per Mausklick auf eine Schaltfläche, müsse dieser Button eindeutig beschriftet sein, zum Beispiel mit dem Hinweis "zahlungspflichtig bestellen".

Vertraut machen sollte man sich auch mit den Rücksendebedingungen, empfehlen die "Computerbild"-Experten. Mache ein Käufer vom Rückgaberecht Gebrauch und schicke den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurück, müsse der Händler zusätzlich zum Produktpreis auch die Hin- und Rücksendekosten erstatten. Einige Online-Händler schlössen dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Unrecht aus, berichtet die Zeitschrift. Ebenso seien Schäden beim Versand Sache des Händlers. Die AGB-Klausel eines Lieferdienstes, derzufolge Schadenersatzansprüche verfallen, wenn der Schaden nicht schon beim Empfang gemeldet wird, sei ungültig.

Lieferungen sollten immer genau kontrolliert werden. Sendet der Händler statt eines neuen Geräts einen Artikel mit deutlichen Spuren früherer Nutzung, liege klar ein Mangel vor. Dann sollte der Kunde dem Verkäufer eine schriftliche Frist setzen, das richtige Produkt zu liefern. Eine andere Alternative sei, das Gebrauchtgerät zu behalten und den Kaufpreis angemessen zu mindern oder innerhalb von zwei Wochen per Widerruf vom Kauf zurückzutreten, erläutern die "Computerbild"-Experten.

dapd