Stuttgart/Berlin (dapd). Senioren sind bevorzugte Opfer von unlauteren Geschäften an Telefon und Haustür. Viele leben allein, trauen sich nicht, "nein" zu sagen oder lassen sich von der Redegewandtheit der Betrüger um den Finger wickeln. "Die Täter suchen gezielt ältere Menschen aus, weil diese besonders arg- und wehrlos sind", stellt Experte Harald Schmidt fest. Der Geschäftsführer der Zentralen Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart erklärt, dass gerade Alleinlebende sich über Gesellschaft und Aufmerksamkeit freuten. Viele seien schon aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage, energisch aufzutreten. Freundliche und gut gekleidete Täter erweckten schnell ihr Vertrauen.

Bei Haustürgeschäften verfolgen Schmidt zufolge viele Betrüger das Ziel, eine Unterschrift unter einen Vertrag zu bekommen oder an die Kontodaten von Senioren zu gelangen. Manche geben sich als Mitarbeiter von Strom- oder Telefonunternehmen aus und versprechen günstige Tarife. Andere locken mit Gewinnen, Schnäppchen, Gratisangeboten oder stellen sich als Mitarbeiter eines sozialen Projektes vor. "Aus Gutgläubigkeit, Angst, Mitgefühl oder um den aufdringlichen Verkäufer möglichst schnell loszuwerden, stimmen Senioren dann oft einem Vertrag zu oder kaufen ein völlig überteuertes Produkt", sagt Schmidt.

Betrüger setzen ihre Opfer am Telefon unter Druck

Nicht nur Haustürgeschäfte, auch Telefongespräche können unangenehme Folgen haben, wenn Betroffene dem Anrufer persönliche Daten nennen. "Vorsicht ist vor allem geboten, wenn am Telefon nach den Kontodaten gefragt wird", warnt Polizist Schmidt. "Kein seriöses Unternehmen fragt am Telefon danach." In einem solchen Fall sollte man den Hörer – auch wenn es unhöflich erscheint – sofort auflegen. Misstrauen sei außerdem angebracht, wenn Vertreter ihr Gegenüber unter Druck setzten. Zum Beispiel, indem sie behaupten, das jeweilige Angebot gebe es nur an einem bestimmten Tag.

Ein weiterer besonders perfider Trick ist folgender: Anrufer stellen sich am Telefon als Verbraucherschützer vor. So wurden bereits zahlreiche Menschen von falschen Mitarbeitern einer "Kündigungsstelle" der Verbraucherzentrale angerufen. Die Betrüger warben beispielsweise damit, durch einen Eintrag in eine "Sperrliste" diejenigen vor Datenweitergabe zu "schützen", die an mehr als drei Gewinnspielen teilgenommen hatten. Susanne van Cleve, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: Das Hinterhältige bei solchen Fällen sei, dass auf dem Display der Angerufenen sogar die Zentralnummer der echten Berliner Verbraucherzentrale auftauche.

Verbraucherzentralen bitten am Telefon nicht um Kontodaten

Von Cleve stellt klar, dass Anrufe der Verbraucherzentrale zuvor immer konkret verabredet werden und die Zentrale niemals unaufgefordert Dienstleistungen anbietet. "Echte" Mitarbeiter würden am Telefon nie nach Bankverbindungen oder anderen Daten fragen. Wenn nur der geringste Zweifel an der Identität der Anrufer bestehe, empfiehlt sie, einfach aufzulegen.

Senioren sollten sich aber nicht nur vor der Herausgabe persönlicher Daten hüten, sondern auch auf angebliche Informationen oder Proben verzichten. "Selbst wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält", sagt Experte Schmidt. Betroffene sollten in dem Fall sofort handeln und die 14-tägige Widerrufsfrist nutzen, denn auch am Telefon geschlossene Verträge sind gültig. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Eventuell gelieferte Sachen sollten zurückgeschickt werden, empfiehlt der Kriminalbeamte. Eine Begründung sei nicht nötig. "Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail. Der muss aber nachgewiesen werden – deshalb am besten als Einschreiben mit Rückschein."

Seriöse Verkäufer verschicken auf Wunsch Rechnungen

Um sich vor unlauteren Haustürgeschäften zu schützen, sollten Senioren Vertreter ohne Termin auf keinen Fall in die Wohnung lassen. Stattdessen könnten sie zur Kommunikation die Türsprechanlage oder das Fenster nutzen, rät Kriminaloberrat Schmidt. Die angebotenen Gegenstände seien meist ohnehin minderwertig oder gar wertlos.

Bei Werbeanrufen empfiehlt der Experte, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen. Hilfreich sei, wenn die Betroffenen Namen, Unternehmen und Rufnummer erfragen könnten und sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs notierten. Mit diesen Informationen sollten sie sich anschließend an die Verbraucherzentrale wenden. Schmidt betont, bei Vertragsabschlüssen auf keinen Fall wichtige Daten herauszugeben – auch dann nicht, wenn ein dafür vorgesehener Vordruck einen seriösen Anschein habe. Seriöse Verkäufer akzeptierten eine Bezahlung gegen Rechnung.

Haben Senioren versehentlich doch die Kontonummer preisgegeben, sollten sie in kürzeren Abständen ihre Kontoauszüge kontrollieren. "Bei einer unberechtigten Abbuchung kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen bei der Bank widersprochen werden. Der abgebuchte Betrag wird dann wieder zurückgebucht", erläutert der Experte. Wer gar seine Geheimzahl preisgegeben habe, sollte die Zahlungskarte sofort beim ausgebenden Kreditinstitut sperren lassen. Außerhalb der Geschäftszeiten könne das über den gebührenfrei erreichbaren Sperr-Notruf 116 116 erfolgen. Hier können Bürger mit nur einem Anruf Karten unterschiedlicher Herausgeber sperren.

polizei-beratung.de

dapd