Keine Abwassergebühren für Gartenbewässerung
Hausbesitzer müssen grundsätzlich keine Abwassergebühren zahlen, wenn sie das Wasser zur Gartenbewässerung genutzt haben. Eine anderslautende Regelung der Stadt Bielefeld hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montag für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer gegen eine sogenannte Bagatellgrenze.